Tun Sie etwas dagegen. Wir unterstützen Sie dabei:
Nehmen Sie den Artenschutz selbst in die Hand. Bringen Sie Ihr Grundstück ökologisch auf Vordermann und verbessern Sie somit die Lebensqualität für unsere Tiere und Pflanzen – und letztlich auch für uns Menschen. Ganz egal, ob Privatperson, Unternehmen, Schulklasse oder Verein: Wir stehen Ihnen sowohl beratend als auch finanziell zur Seite.
Diese Artenschutzmaßnahmen fördern wir: | |
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zum Beispiel | |
Maßnahmen zum Vogelschutz | Nisthilfen, Wasser- und Nahrungsflächen |
Maßnahmen zum Fledermausschutz | Sommer-/ Winterquartiere, insektenreiche Grünflächen |
Maßnahmen zum Insekten-, Amphibien- und Reptilienschutz | Insektenhotels, Florfliegenkästen, Hummelburgen, Wildbienengärten usw. |
Pflanzung heimischer regionaler Gehölze | Streuobstwiesen, Hecken und insektenfördernde Baumarten |
Schaffung artenreicher Wiesen, Weiden und Säume | extensive Beweidung |
Ansaat von Blühflächen/-streifen auf nicht landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen | Ein- oder mehrjährige Blühstreifen |
Dach- und Fassadenbegrünungen | Anlage mit heimischen (gezüchteten) Wildpflanzen |
Sie möchten sofort loslegen? Das sollten Sie vorher beachten:
Die Höhe der Förderung: Die Kosten der Maßnahme sollten brutto mindestens 150 Euro und maximal 3.000 Euro pro Kalenderjahr betragen. Die Höhe der Förderung variiert je nach Maßnahme.
Die Auszahlung des Fördergeldes: Diese erfolgt nach Abschluss der Maßnahmen. Sie müssen also erst einmal in Vorleistung gehen. Andere Zahlungsmodalitäten sind aber auch möglich, diese besprechen Sie am besten im Beratungsgespräch.
Artenschutzmaßnahmen, die durch unser Förderprogramm nicht abgedeckt werden können:
Maßnahmen, die mit den städtebaulichen Entwicklungszielen nicht übereinstimmen sowie jene, die laut Bebauungsplan ohnehin durchgeführt werden müssen (z. B. Ausgleichsmaßnahmen) oder durch andere vertragliche oder gesetzliche Regelungen vorgeschrieben werden, können in diesem Rahmen nicht gefördert werden.
Vom Antrag zum Geld – wie läuft es ab?
Naturschutz kann so einfach sein: Schreiben Sie ein paar Zeilen Text an die Abteilung Untere Naturschutzbehörde und gehen Sie dabei auf folgende Punkte ein:
- Maßnahmenbeschreibung mit Terminplanung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Darstellung, wie die Maßnahmen nach der Realisierung weiter betreut werden
Nachdem die Abteilung Ihren Antrag bearbeitet hat, lädt diese Sie zu einem Beratungsgespräch ein. Verläuft auch das Gespräch erfolgreich, wird Ihre Förderung durch einen förmlichen Bescheid bewilligt. Aus diesem Bescheid gehen dann auch die Höhe und die weiteren Bedingungen der bewilligten Zuwendung hervor.