So schön und romantisch eine Hochzeit ist – eine Eheschließung muss offiziell angemeldet werden und das bringt ein klein wenig Papierkram mit sich. Die Mitarbeiter/innen des Standesamtes stehen Ihnen bei diesen Punkten und auch bei weiteren Fragen zur Seite.
Wenn beide Verlobte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, lesen Sie sich die unten aufgeführten Punkte bitte sorgfältig durch. Sollten Sie eine andere Staatsangehörigkeit haben, können Sie telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch (Termin erforderlich) anfragen, welche Unterlagen erforderlich sind.
An welches Standesamt müssen wir uns wenden?
Zuständig für die Anmeldung Ihrer Hochzeit ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer von Ihnen seinen Haupt- oder auch Nebenwohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wenn Sie mehrere Wohnsitze haben, können Sie zwischen den zuständigen Standesämtern wählen.
Müssen beide Verlobte bei der Anmeldung vor Ort sein?
Ja, eigentlich sollten beide Verlobte die geplante Eheschließung persönlich im Standesamt anmelden. Ist jedoch einer von Ihnen aus einem wichtigen Grund verhindert, kann eine Vollmacht auf den anderen Verlobten oder einen Vertreter übertragen werden. In diesem Fall muss die Person, die nicht zur Anmeldung erscheinen kann, eine entsprechende Vollmacht vom Standesamt ausfüllen und unterschreiben.
Brauchen wir einen Termin, um die Anmeldung vorzunehmen?
Ja, bitte sprechen Sie einen Termin mit uns ab. Ihre zuständige Ansprechpartnerin bzw. Ihren zuständigen Ansprechpartner finden Sie hier.
Was erwartet uns bei der Anmeldung?
Der Standesbeamte/die Standesbeamtin betreut Sie während der kompletten Anmeldung. Es werden Ihre Unterlagen durchgesehen und der Standesbeamte spricht den Ablauf der Trauung mit Ihnen durch. Im Gespräch können Sie, wenn Sie möchten, ein wenig von sich erzählen. Der Standesbeamte kann diese Informationen in die Traurede einfließen lassen und ihr so eine persönliche Note verleihen.