Fragen rund um Aufenthaltstitel und mehr ...

Für die in der Stadt Hameln lebenden EU- und Drittstaatsangehörigen ist die Ausländerbehörde der Ansprechpartner, wenn es zum Beispiel um Freizügigkeitsrechte, die Erteilung von Aufenthaltstiteln, Gestattungen und Duldungen, um eine Beschäftigungserlaubnis, um Integrationskurse, Visaverfahren oder um einen Ausweisersatz oder Reiseausweis geht.

Bitte beachten Sie:

Wer einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragt, muss sich auf längere Wartezeiten einstellen. Grund ist nach Angaben aus dem Rathaus ein „Auftragsstau“ bei der Bundesdruckerei in Berlin, die diese Dokumente erstellt. Die Stadt empfiehlt, neue Reisedokumente möglichst frühzeitig zu beantragen. Von den Verzögerungen sind auch Personen betroffen, die bei der Ausländerbehörde neue Reisedokumente beantragt haben. Die Verwaltung weist darauf hin, dass es bei der Ausländerbehörde – im Gegensatz zum Bürgeramt – nicht möglich ist, Reisedokumente im Expressverfahren zu bestellen.

Titel und Ausweise ohne Termin abholen:

Aufenthaltstitel und Reiseausweise können ab dem 5. Dezember jeden Donnerstag, in der Zeit von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr ohne Termin abgeholt werden. Ihre Dokumente erhalten Sie dann im Büro 106, 107 oder 108. Das aktuell zuständige Büro wird gekennzeichnet sein. Bitte stellen Sie sich auf Wartezeit ein. 

 

Die Abteilung "Ausländerbehörde" beschäftigt sich auch mit dem Thema Einbürgerungen


Aufenthaltserlaubnisse für Geflüchtete aus der Ukraine

Aufenthaltserlaubnisse für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine nach § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz, die am 1. Februar 2025 gültig sind oder bereits von der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung erfasst wurden, gelten weiterhin bis zum 4. März 2026. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Ebenso ist eine Verlängerung des Aufenthaltstitels als elektronischer Aufenthaltstitel nicht notwendig und wird daher nicht vorgenommen.

Die zuständigen Behörden sind vom jeweiligen Bundesministerium über die Fortgeltung der Aufenthaltstitel informiert. Leistungen wie Bürgergeld, Kindergeld, BAföG oder Wohngeld werden auch bei Vorlage eines abgelaufenen Aufenthaltstitels weiterhin gewährt. 

Zudem wurden die anderen Mitgliedstaaten entsprechend über die Fortgeltung der Aufenthaltstitel informiert, sodass Reisen innerhalb des Schengenraums weiterhin möglich sind. 

Weiterführende Informationen sind auf der Website des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport zu finden.