Landschaftsrahmenplan, kurz LRP: ein bürokratisches Wort für eine eigentlich ziemlich einfache Sache. Denn der Landschaftsrahmenplan hat zum Ziel, den aktuellen Zustand der heimischen Flora wiederzugeben und langfristige Ziele für ihren Erhalt festzusetzen. Wie ist es um die Pflanzen gestellt? Gibt es immer mehr oder weniger Grün? Was kann noch unternommen werden, um die Natur zu stärken?
Der Plan hat einen fachgutachterlichen Charakter. Damit ist es nicht unmittelbar verbindlich, sondern gibt nur den aktuellen Trend bekannt. Der gegenwärtige Zustand von Natur und Landschaft sowie die landschaftspflegerischen Ziele und Maßnahmen werden ausschließlich aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege betrachtet. Der LRP wird auf der Grundlage des § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in Verbindung mit § 3 des Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) aufgestellt.
Wofür dann einen Landschaftsrahmenplan?
Er dient insbesondere als zuverlässige Daten- und Informationsgrundlage für die Untere Naturschutzbehörde, für andere Fachbehörden und interessierte Bürger. Auf der Grundlage des LRP können die Bedürfnisse von Natur und Landschaft in Planungen und Verfahren frühzeitig berücksichtigt und konstruktiv in die Entscheidungsfindung einbezogen werden.
Wer ordnet den Landschaftsrahmenplan an?
Der LRP ist ein Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege, den die Untere Naturschutzbehörde im übertragenen Wirkungskreis gemäß Paragraph 5 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes (NNatG) auszuarbeiten und fortzuschreiben hat.
Weitere Informationen zum Landschaftrahmenplan finden Sie beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz.