Abgelegt, abgespeichert und nachgefragt

Sie sind in Hameln geboren? Sie oder Ihre Eltern haben in Hameln geheiratet? Oder ein Angehöriger ist in Hameln verstorben? Alle diese Ereignisse werden vom Standesamt Hameln in Personenstandsregister eingetragen.

Aus den Registern können wir Ihnen

  • Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden oder entsprechende Registerauszüge
  • mehrsprachige Geburts-, Ehe-, und Sterbeurkunden
  • Bescheinigungen über die Geburtszeit

ausstellen.

Bitte beachten Sie:

30 Jahre und länger zurückliegende Sterbeeinträge können Sie ausschließlich beim Stadtarchiv anfordern. Gleiches gilt für Heiratseinträge (80 Jahre und länger zurückliegend) sowie für Geburtseinträge, die 110 Jahre und länger zurückliegen. Das Stadtarchiv archiviert Personenstandsregister bis zurück in das Jahr 1874.

Wer erhält beim Standesamt Abschriften?

Abschriften von Urkunden können von Personen ab 16 Jahren eingefordert werden. Sie können entweder Abschriften über sich selbst, ihre Ehegatten, Lebenspartner oder auch Vorfahren anfragen. Personen, die Abschriften anfragen, müssen sich durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

Andere Personen können ebenfalls Urkunden erhalten, wenn sie eine schriftliche Vollmacht einer berechtigten Person und zusätzlich den eigenen Ausweis sowie den Ausweis der berechtigten Person vorlegen.