Informationen über Bauleitplanung im Hamelner Stadtgebiet

Bauleitpläne dienen dazu, die Nutzung des Bodens, die Erschließung von Bauland und die Entwicklung des Verkehrsnetzes zu lenken. Zudem konzentrieren sie sich auf die Entwicklung von Infrastrukturstandorten sowie des Grüns. Sie sind also das wichtigste Planungsinstrument, um die Entwicklung einer Stadt zu steuern.

Innerhalb der Bauleitplanung unterscheidet man zwischen der vorbereitenden Bauleitplanung und der verbindlichen Bauleitplanung. Der vorbereitende Bauleitplan wird auch Flächennutzungsplan genannt. Er umfasst das gesamte Stadtgebiet und ist im Wesentlichen behördenverbindlich. Die verbindlichen Bauleitpläne werden zumeist als Bebauungspläne bezeichnet. Sie regeln das Baurecht in einzelnen räumlichen Teilbereichen des Stadtgebietes und entfalten als Satzung allgemeine Rechtsverbindlichkeit.

Bauleitpläne müssen in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert oder aufgehoben werden. Das Verfahren ist durch die Vorschriften des Baugesetzbuches geregelt. Im Wesentlichen ist es für den Flächennutzungsplan und für Bebauungspläne gleich. Einziger Unterschied: Der Flächennutzungsplan muss durch die Aufsichtsbehörde genehmigt werden.

Auch Sie können sich an der Bauleitplanung beteiligen

Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, an den Zielsetzungen und den Planungsinhalten der Bauleitplanverfahren mitzuwirken. Jeder Bürger darf ausliegende Pläne einsehen und Stellungnahmen abgeben. Die jeweiligen Entwürfe können im Rahmen der Öffnungszeiten im Rathaus in der 5. Etage bei der Abteilung Stadtentwicklung und Planung eingesehen werden. Innerhalb der Auslegungsfrist können dann Stellungnahmen abgegeben werden. Dies ist auch online unter stadtplanung@hameln.de möglich.

An folgenden Bauleit- und Flächennutzungsplänen können Sie sich beteiligen

Bebauungsplan/
Flächennutzungsplan/
Satzungen

Auskünfte Planungsziel Auslegung
Bebauungsplan Nr. 500 „Breslauer Allee“ Änderung 3, Kernstadt Hameln im Stadtteil West
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB)


Hier finden Sie grundlegende Informationen (u.a. Ort und Dauer) und weiterführende Hinweise zur Frühzeitigen Beteiligung sowie zur Lage, Geltungsbereich, Verfahrensart, Planungsalternativen, voraussichtliche Auswirkungen der Planung und umweltrelevante Informationen

Hier finden Sie den Vorentwurf einschließlich der Begründung, die zugrundeliegenden Untersuchungen sowie weitere Beteiligungsunterlagen

Telefon: 05151/202-1142 Ziel ist die Schaffung neuer Räumlichkeiten für eine Kindertagesstätte. Vom 25.06.2025
bis einschließlich
16.07.2025
Bebauungsplan Nr. 315 „Südlich Placken“ Änderung 1, Ortsteil Welliehausen
Veröffentlichung im Internet und zusätzliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB


Hier finden Sie grundlegende Informationen (u.a. Ort und Dauer) und weiterführende Hinweise zur Frühzeitigen Beteiligung sowie zur Lage, Geltungsbereich, Verfahrensart, Planungsalternativen, voraussichtliche Auswirkungen der Planung und umweltrelevante Informationen

Informationen
Hier finden Sie den Entwurf einschließlich der Begründung, die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und die zugrundeliegenden Untersuchungen sowie weitere Beteiligungsunterlagen

Telefon: 05151/202-1142 Die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 315 ist erforderlich, da sich zwischenzeitlich die brandschutzrechtlichen Anforderungen konkretisiert haben und die künftige Löschwasserversorgung sicherzustellen ist. Außerdem sollen Maßnahmen zur Verbesserung der Ökologie und Biodiversität Berücksichtigung finden. Vom 23.06.2025 bis einschließlich 04.08.2025