Informationen über Bauleitplanung im Hamelner Stadtgebiet

Bauleitpläne dienen dazu, die Nutzung des Bodens, die Erschließung von Bauland und die Entwicklung des Verkehrsnetzes zu lenken. Zudem konzentrieren sie sich auf die Entwicklung von Infrastrukturstandorten sowie des Grüns. Sie sind also das wichtigste Planungsinstrument, um die Entwicklung einer Stadt zu steuern.

Innerhalb der Bauleitplanung unterscheidet man zwischen der vorbereitenden Bauleitplanung und der verbindlichen Bauleitplanung. Der vorbereitende Bauleitplan wird auch Flächennutzungsplan genannt. Er umfasst das gesamte Stadtgebiet und ist im Wesentlichen behördenverbindlich. Die verbindlichen Bauleitpläne werden zumeist als Bebauungspläne bezeichnet. Sie regeln das Baurecht in einzelnen räumlichen Teilbereichen des Stadtgebietes und entfalten als Satzung allgemeine Rechtsverbindlichkeit.

Bauleitpläne müssen in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert oder aufgehoben werden. Das Verfahren ist durch die Vorschriften des Baugesetzbuches geregelt. Im Wesentlichen ist es für den Flächennutzungsplan und für Bebauungspläne gleich. Einziger Unterschied: Der Flächennutzungsplan muss durch die Aufsichtsbehörde genehmigt werden.

Auch Sie können sich an der Bauleitplanung beteiligen

Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, an den Zielsetzungen und den Planungsinhalten der Bauleitplanverfahren mitzuwirken. Jeder Bürger darf ausliegende Pläne einsehen und Stellungnahmen abgeben. Die jeweiligen Entwürfe können im Rahmen der Öffnungszeiten im Rathaus in der 5. Etage bei der Abteilung Stadtentwicklung und Planung eingesehen werden. Innerhalb der Auslegungsfrist können dann Stellungnahmen abgegeben werden. Dies ist auch online unter stadtplanung@hameln.de möglich.

An folgenden Bauleit- und Flächennutzungsplänen können Sie sich beteiligen

Bebauungsplan/
Flächennutzungsplan

Auskünfte Planungsziel Auslegung
Bebauungsplan Nr. 605 „Südlich Langes Feld“ Änderung 1, Afferde
Entwurf und Veröffentlichung im Internet sowie zusätzliche öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB

Hier finden Sie grundlegende Informationen (u.a. Ort und Dauer) und weiterführende Hinweise zur öffentlichen Auslegung sowie zur Lage, Geltungsbereich, Verfahrensart und umweltrelevante Informationen

Hier finden Sie den Entwurf einschließlich der Begründung, die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und die zugrundeliegenden Untersuchungen sowie weitere Beteiligungsunterlagen

Telefon: 05151/202-1486 Im Rahmen der weiteren Erschließungsmaßnahmen des Gewerbegebietes wurde seitens der Stadtwerke Hameln Weserbergland GmbH der Bedarf einer zusätzlichen Sicherung der Stromversorgung kommuniziert. Die Kapazitäten der vorhandenen Trafostation werden bereits zum Großteil in Anspruch genommen bzw. mit den bereits absehbaren weiteren Betrieben ausgelastet sein.

Um die Stromversorgung des Gebietes aufrechtzuerhalten, wird eine weitere Trafostation im Süden erforderlich. In der entsprechenden zeichnerischen Änderung wurde nunmehr ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht für die Stadtwerke eingeräumt sowie eine Fläche für eine Trafostation vorgesehen. Die vorgesehene Fläche für die Leitungstrasse soll zudem die Möglichkeit zum Ausbau eines Fuß- und Radweges ermöglichen. Des Weiteren werden zur Klarstellung ergänzende textliche Festsetzungen zur bestehenden Emissionskontingentierung aufgenommen.

Mit der Änderung werden die planungsrechtlichen Voraussetzung der vorgenannten Zielstellung geschaffen.
Vom 17.06.2024 bis einschließlich 22.07.2024
Bebauungsplan 535/1 „Hottenbergsfeld“ Änderung 2, Stadt Hameln, Ortsteil Rohrsen
Beteiligung gem. § 3 (2) BauGB

Hier finden Sie grundlegende Informationen (u.a. Ort und Dauer) und weiterführende Hinweise zur öffentlichen Auslegung sowie zur Lage, Geltungsbereich, Verfahrensart

Hier finden Sie den Entwurf einschließlich der Begründung, die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und die zugrundeliegenden Untersuchungen sowie weitere Beteiligungsunterlagen

Telefon: 05151/202-1482 Mit der 2. Änderung dieses Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Wohngebietes geschaffen werden. Es sollen insbesondere die Straßenverläufe mit den Entwässerungsmulden entsprechend eines überarbeiteten Entwässerungskonzeptes angepasst werden. Zudem wird im Rahmen dieser 2. Änderung die Fläche für ein Regenrückhaltebecken festgesetzt. Vom 01.07.2024 bis einschließlich 12.08.2024