Informationen über Bauleitplanung im Hamelner Stadtgebiet

Bauleitpläne dienen dazu, die Nutzung des Bodens, die Erschließung von Bauland und die Entwicklung des Verkehrsnetzes zu lenken. Zudem konzentrieren sie sich auf die Entwicklung von Infrastrukturstandorten sowie des Grüns. Sie sind also das wichtigste Planungsinstrument, um die Entwicklung einer Stadt zu steuern.

Innerhalb der Bauleitplanung unterscheidet man zwischen der vorbereitenden Bauleitplanung und der verbindlichen Bauleitplanung. Der vorbereitende Bauleitplan wird auch Flächennutzungsplan genannt. Er umfasst das gesamte Stadtgebiet und ist im Wesentlichen behördenverbindlich. Die verbindlichen Bauleitpläne werden zumeist als Bebauungspläne bezeichnet. Sie regeln das Baurecht in einzelnen räumlichen Teilbereichen des Stadtgebietes und entfalten als Satzung allgemeine Rechtsverbindlichkeit.

Bauleitpläne müssen in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert oder aufgehoben werden. Das Verfahren ist durch die Vorschriften des Baugesetzbuches geregelt. Im Wesentlichen ist es für den Flächennutzungsplan und für Bebauungspläne gleich. Einziger Unterschied: Der Flächennutzungsplan muss durch die Aufsichtsbehörde genehmigt werden.

Auch Sie können sich an der Bauleitplanung beteiligen

Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, an den Zielsetzungen und den Planungsinhalten der Bauleitplanverfahren mitzuwirken. Jeder Bürger darf ausliegende Pläne einsehen und Stellungnahmen abgeben. Die jeweiligen Entwürfe können im Rahmen der Öffnungszeiten im Rathaus in der 5. Etage bei der Abteilung Stadtentwicklung und Planung eingesehen werden. Innerhalb der Auslegungsfrist können dann Stellungnahmen abgegeben werden. Dies ist auch online unter stadtplanung@hameln.de möglich.

An folgenden Bauleit- und Flächennutzungsplänen können Sie sich beteiligen

Bebauungsplan/
Flächennutzungsplan/
Satzungen

Auskünfte Planungsziel Auslegung
Vorkaufsrechtssatzung gem. § 25 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Heinrichstraße 9
Satzungsbeschluss

Hier finden Sie grundlegende Informationen zum Beschluss der Satzung zum besonderen Vorkaufsrecht

Hier finden Sie die Vorkaufsrechtssatzung gem. § 25 (1) Nr. 2 BauGB einschließlich der Begründung

Telefon: 05151/202-1116 Ziel ist die Sicherung und Realisierung der städtebaulichen Ziele mittels Erlasses einer Satzung über das besondere Vorkaufsrecht – für das derzeit auf dem freien Markt verfügbare Grundstück des Naturerlebnis-Raums. Vom 16.03.2026
bis einschließlich
23.04.2026
Bebauungsplan 343A „Reherweg“ Änderung 2, Stadt Hameln, Kernstadt
Veröffentlichung im Internet gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)

Hier finden Sie grundlegende Informationen (u.a. Ort und Dauer) und weiterführende Hinweise zur Veröffentlichung und Entwurf sowie zur Lage, Geltungsbereich, Verfahrensart, Planungsalternativen, voraussichtliche Auswirkungen der Planung und umweltrelevante Informationen

Hier finden Sie den Entwurf einschließlich der Begründung sowie weitere Verfahrensunterlagen

Telefon: 05151/202-1116 Die vorhandene Wohnbebauung soll zum Teil durch eine Neubebauung ersetzt und neu geordnet werden. Ziel ist u. a die Nachverdichtung in innerstädtischer Lage. Vom 16.03.2026
bis einschließlich
23.04.2026