Informationen über Bauleitplanung im Hamelner Stadtgebiet

Bauleitpläne dienen dazu, die Nutzung des Bodens, die Erschließung von Bauland und die Entwicklung des Verkehrsnetzes zu lenken. Zudem konzentrieren sie sich auf die Entwicklung von Infrastrukturstandorten sowie des Grüns. Sie sind also das wichtigste Planungsinstrument, um die Entwicklung einer Stadt zu steuern.

Innerhalb der Bauleitplanung unterscheidet man zwischen der vorbereitenden Bauleitplanung und der verbindlichen Bauleitplanung. Der vorbereitende Bauleitplan wird auch Flächennutzungsplan genannt. Er umfasst das gesamte Stadtgebiet und ist im Wesentlichen behördenverbindlich. Die verbindlichen Bauleitpläne werden zumeist als Bebauungspläne bezeichnet. Sie regeln das Baurecht in einzelnen räumlichen Teilbereichen des Stadtgebietes und entfalten als Satzung allgemeine Rechtsverbindlichkeit.

Bauleitpläne müssen in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert oder aufgehoben werden. Das Verfahren ist durch die Vorschriften des Baugesetzbuches geregelt. Im Wesentlichen ist es für den Flächennutzungsplan und für Bebauungspläne gleich. Einziger Unterschied: Der Flächennutzungsplan muss durch die Aufsichtsbehörde genehmigt werden.

Auch Sie können sich an der Bauleitplanung beteiligen

Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, an den Zielsetzungen und den Planungsinhalten der Bauleitplanverfahren mitzuwirken. Jeder Bürger darf ausliegende Pläne einsehen und Stellungnahmen abgeben. Die jeweiligen Entwürfe können im Rahmen der Öffnungszeiten im Rathaus in der 5. Etage bei der Abteilung Stadtentwicklung und Planung eingesehen werden. Innerhalb der Auslegungsfrist können dann Stellungnahmen abgegeben werden. Dies ist auch online unter stadtplanung@hameln.de möglich.

An folgenden Bauleit- und Flächennutzungsplänen können Sie sich beteiligen

Bebauungsplan/
Flächennutzungsplan

Auskünfte Planungsziel Auslegung
Bebauungsplan Nr. 690 „Vor dem Süntel“
Frühzeitige Beteiligung - Vorentwurf und Auslegung


Hier finden Sie grundlegende Informationen (u.a. Ort und Dauer) und weiterführende Hinweise zur öffentlichen Auslegung sowie zur Lage, Geltungsbereich, Verfahrensart und umweltrelevante Informationen

Hier finden Sie den Entwurf einschließlich der Begründung, die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und die zugrundeliegenden Untersuchungen sowie weitere Beteiligungsunterlagen

Telefon: 05151/202-1570 Allgemeines Planungsziel ist Entwicklung eines Gebiets, das vorwiegend dem Wohnen dient und sich durch die Erhaltung und Entwicklung eines Teils der bestehenden Freiraum- und Grünstrukturen in das Landschaftsbild einfügt. In der neuen Siedlung sollen unterschiedliche Wohnungsangebote und ein Kindergarten entstehen. Die Planung dient insbesondere auch dazu, auf dem Gelände des ehemaligen Landschulheims nachhaltige Nutzungen zu etablieren, um städtebaulichen Missständen, infolge von Unternutzung und Leerstand, entgegen zu wirken. Vom 16.09.2024 bis einschließlich 21.10.2024
Flächennutzungsplan Änderung Nr. 27 „Vor dem Süntel“
Frühzeitige Beteiligung - Vorentwurf und Auslegung



Hier finden Sie grundlegende Informationen (u.a. Ort und Dauer) und weiterführende Hinweise zur öffentlichen Auslegung sowie zur Lage, Geltungsbereich, Verfahrensart und umweltrelevante Informationen

Hier finden Sie den Entwurf einschließlich der Begründung, die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und die zugrundeliegenden Untersuchungen sowie weitere Beteiligungsunterlagen

Telefon: 05151/202-1570 Allgemeines Planungsziel ist Entwicklung eines Gebiets, das vorwiegend dem Wohnen dient. In der neuen Siedlung sollen unterschiedliche Wohnungsangebote und ein Kindergarten entstehen. Mit der Änderung werden die planungsrechtlichen Voraussetzung der vorgenannten Zielstellung geschaffen. Vom 16.09.2024 bis einschließlich 21.10.2024