Die Stadt steckt in einem Dilemma: Nach den Vorgaben des Landes Niedersachsen müssen in Hameln mehr Flächen für Windenergieanlagen ausgewiesen werden. Der Landkreis Hameln-Pyrmont stellt bisher Flächen von etwa 0,45 Prozent des Kreisgebiets bereit - als regionales Teilflächenziel sollen diese auf 0,8 Prozent erweitert werden. Hierfür bleibt – nach gegenwärtigen Überlegungen der Landesregierung – nur noch bis zum Ende des Jahres 2026 Zeit. Danach droht die sogenannte „Verspargelung“ der Landschaft: Die Stadt könnte in diesem Fall nicht mehr steuern, wo Windenergieanlagen gebaut werden, da diese dann im gesamten Stadtgebiet baurechtlich als privilegiertes Vorhaben gelten. Zudem strebt die Stadt Hameln das Ziel an, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu sein. Dafür stellen Windenergieanlagen einen wichtigen Baustein dar.
Wie geht es weiter?
Die Verwaltung hat alle für Windenergie in Frage kommenden Flächen nochmals unter die Lupe genommen. Ergebnis: Insgesamt acht bis zehn weitere Windräder könnten städtebaulich verträglich errichtet werden.
Bei den in Frage kommenden Standorten sind „harte Tabukriterien“ berücksichtigt worden. Historische Wälder, Naturschutzgebiete und Hubschraubertiefflugtrassen sollen von Windenergieanlagen verschont bleiben. Zu Gebäuden an den Ortsrändern wird ein Mindestabstand von 750 Metern beziehungsweise der dreifachen Anlagenhöhe eingehalten. Der Abstand zu so genannten Splittersiedlungen und Einzelgehöften beträgt – wie rechtlich gefordert – mindestens das Zweifache der Anlagenhöhe.
Mögliche neue Windenergie-Standorte:
- nördlich von Rohrsen bzw. westlich von Hilligsfeld am Fuße des Schweinebergs (vier Windräder);
- östlich von Afferde und Rohrsen in der Nähe der bereits vorhandenen Anlagen (zwei Windräder);
- südöstlich von Haverbeck (drei Windräder) und
- im Bereich der Hamelner Kläranlage (ein Windrad zur Eigenversorgung).
Mit diesen neuen Windenergieanlagen kann ein Beitrag zur Energiewende geleistet werden. Es geht aber auch um Preisstabilität und eine autarke, möglichst krisenfeste Energieversorgung für Hameln. Daher sind Kooperationen zwischen den Anlagenbetreibern und des Stadtwerken Hameln fester Bestandteil der Planungen.
Die aktuellen Planungen können als Vorüberlegungen gewertet werden, in deren Folge die planungsrechtlichen Voraussetzungen für mögliche neue Windkraftstandorte geschaffen werden. Wenn es dann konkret wird, muss jeder Standort ein aufwändiges immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchlaufen, in dem die konkreten Anforderungen geprüft und auch entsprechende Gutachten (unter anderem bezüglich Schallschutz und Schattenwurf) vorgelegt werden müssen.
Die Stadt informiert und berät:
Bei einer Info-Veranstaltung am 25. August 2023 waren neben Erstem Stadtrat Hermann Aden auch Vertreter der Stadtwerke und der Windkraftbetreiber anwesend. Bürgerinnen und Bürger hatten die Möglichkeit, ihre Fragen direkt an die jeweiligen Ansprechpartner zu richten.
Als nächstes steht die politische Beratung in den jeweiligen Ortsräten, im Stadtentwicklungsausschuss, im Ausschuss für Finanzen, Personal und Wirtschaft, im Verwaltungsausschuss sowie – abschließend – am 8. November 2023 im Rat der Stadt Hameln an.