Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es wichtig ist, aktiv vorzusorgen, um gegen Hochwasser gewappnet zu sein. Daher werden durch das Wasserhaushaltsgesetz verschiedene Vorsorgemaßnahmen vorgeschlagen:
- Natürliche Überschwemmungsgebiete von Bebauung freihalten oder auch zurückgewinnen
- Niederschläge ortsnah zurückzalten und versickern lassen
- Bodenverdichtung und –versiegelung begrenzen
Zuständig für den Hochwasserschutz sind zunächst zunächst die Kommunen im Rahmen ihrer Daseinsvorsorge. Jedoch auch jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist (im Rahmen des ihr Möglichen) verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Dazu zählt unter anderem, dass Grundstücke gegen Hochwasser und die Folgen gesichert sein müssen. Bei der Stadt ist die Untere Wasserbehörde dafür zuständig, Überschwemmungsgebiete festzulegen und Genehmigungen zu erteilen.