Manchmal kann es unverhofft passieren. Eigentlich war noch Zeit, der Geburtstermin erst in ein paar Wochen und der Kurzurlaub geplant – doch dann wird das Kind geboren. Im Ausland. Deutsche Kinder, die im Ausland geboren wurden, können beim heimischen Standesamt eine nachträgliche Urkunde erhalten.
Im Folgenden haben wir Empfehlungen für Sie zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei nur um eine allgemeine Übersicht handelt. In Einzelfällen kann es sein, dass Sie weitere Unterlagen einreichen müssen. Bei der Nachbeurkundung empfehlen wir Ihnen, folgende Unterlagen im Original hier im Standesamt vorzulegen: