Bitte beachten Sie:
Diese Bekanntmachungen enthalten unter Umständen Satzungen, die bereits überholt wurden und in anderer Fassung gültig sind. Die Stadt Hameln ist verpflichtet, alle Bekanntmachungen (auch Jahre nach ihrer Veröffentlichung und einer eventuellen Überarbeitung) der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Die aktuellsten Versionen von Satzungen finden Sie unter <link de buergerservice-verwaltung die-stadtverwaltung fachbereiche-und-abteilungen>
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bei den jeweiligen Fachbereichen und Abteilungen.