In dieser Situation war wohl jeder schon mal: die Bewerbung für den neuen Traumjob ist geschrieben, alle Unterlagen beisammen, das Zeugnis kopiert. Diese Kopie können Sie aber nicht einfach so einreichen. Sie muss beglaubigt werden - die Übereinstimmung mit dem Original muss bestätigt werden. Das macht das Bürgeramt der Stadt Hameln für Sie. Sogar Unterschriften können im Bürgeramt beglaubigt werden. Was Sie für Ihren Besuch beachten müssen, haben wir an dieser Stelle für Sie zusammengestellt:
Beglaubigen von Urkunden
Wir dürfen Ihnen ausschließlich Kopien oder Abschriften von Urkunden beglaubigen, wenn das Original ebenfalls von einer Behörde ausgestellt wurde oder Sie die Kopie einer Behörde vorlegen möchten. Benötigen Sie die Beglaubigung für andere Urkunden oder andere Empfänger, wenden Sie sich bitte an einen Notar.
Nicht beglaubigen dürfen wir Personenstandsurkunden (wie zum Beispiel Geburts- oder Heiratsurkunden). In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an das jeweilige Standesamt, das die Originalurkunde ausgestellt hat. Ausweisdokumente dürfen nur beglaubigt werden, wenn schriftlich belegt wird, dass eine beglaubigte Kopie für den Ausweisinhaber (namentliche Nennung) notwendig ist.
Bitte bringen Sie mit:
Das Original der Urkunde oder Zeugnisses. Bei ausländischen Texten ist eine Übersetzung mitzubringen. Das jeweilige Original wird im Bürgeramt kopiert. Die Gebühr für die Beglaubigung von Urkunden beträgt 4 Euro pro Seite (für ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ehem. GEZ) und gesetzliche Rente im Inland kostenfrei; Rente: entsprechendes Schreiben der Rentenstelle ist vorzulegen).
Beglaubigen von Unterschriften
Auch Unterschriften können wir Ihnen im Allgemeinen beglaubigen, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll.
Ausnahme:
Unterschriften ohne zugehörigen Text oder Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen, können wir Ihnen im Bürgeramt nicht beglaubigen. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an einen Notar.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgeramtes müssen sich mit dem Inhalt des Schriftstücks, unter das die Unterschrift gesetzt werden soll, vertraut machen. Unterschriften unter Texte, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, dürfen wir nicht beglaubigen, es sei denn es liegt eine Übersetzung vor. Im Zweifelsfall: Fragen Sie uns bitte.
Bitte bringen Sie mit:
Das Schreiben (Original) auf das die Unterschrift gesetzt werden soll und das somit zu beglaubigen ist. Bei ausländischen Texten ist eine Übersetzung mitzubringen. Bringen Sie bitte auch Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Wir beglaubigen Ihre Unterschrift wenn Sie sie in unserer Gegenwart leisten. Die Gebühr beträgt 6 Euro pro Beglaubigung.