Freihalten für den Hochwasserabfluss

Wenn das Hochwasser kommt, dann braucht es ausreichend Platz zum Abfließen. Menschen sollen hierbei nicht zu Schaden kommen und wertvolle Gebäudesubstanz soll nicht unter Wasser stehen.

Um den Abflussbereich für das Hochwasser freizuhalten werden Überschwemmungsgebiete festgesetzt. In diesen Gebieten sind diverse Handlungen untersagt, zum Beispiel die Errichtung von Gebäuden und Geländeerhöhungen. Im Einzelfall können Ausnahmen von den Verboten unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden.

Im Stadtgebiet gibt es folgende Überschwemmungsgebiete:

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JVA bis Tündern
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5
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Altstadt bis JVA
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6
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Kläranlage, nördlich Klütviertel, bis Altstadt
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7
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Wehrbergen, Wehler Marsch, nördlich Klütviertel
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8
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Haverbeck, Wehrbergen
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9

Hamel

Festsetzung durch Verordnung am 25.09.2006 (Nds. Ministerialblatt S. 938)

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Hilligsfeld bis Rohrsen
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3
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Rohrsen bis zur Mündung in die Weser
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4

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Remtekämpe bis Afferde
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1
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Afferde bis zur Mündung in die Hamel
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2

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Voremberg bis Hastenbeck
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1
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Hastenbeck bis zur Mündung in die Hamel
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2

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Klein Berkel-Ost
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6
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Klein Berkel bis zur Mündung in die Weser
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7

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Haverbeck
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