In den Erdschichten und im Grundwasser ist Wärmeenergie gespeichert. Diese Energiequelle macht sich die oberflächennahe Geothermie erfolgreich zu Nutze.
Oberflächennah wird diese Wärme noch durch die jahreszeitlichen Temperaturschwankungen an der Erdoberfläche beeinflusst. Mit zunehmender Tiefe nimmt dieser Einfluss jedoch ab und ist ab einer Tiefe von etwa 20 Metern praktisch nicht mehr wirksam. Dort wiederum steigt die Temperatur mit zunehmender Tiefe in Deutschland um etwa 3 bis 4 Grad pro 100 Meter Tiefe. Die sogenannte Erdwärme kann zum Heizen aber auch zum Kühlen verwendet werden.
Im Wesentlichen haben sich drei Verfahren etabliert:
- Erdwärmesonden
- Flächenkollektoren
- Grundwasserwärmepumpe
Doch nicht jeder Standort ist für die Gewinnung geeignet. Nähere Auskünfte zur Standorteignung sowie ein Leitfaden mit Handlungsempfehlungen zur oberflächennahen Geothermie werden vom LBEG (Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie) bereitgestellt. Wichtige Informationen finden Sie auch im Nibis Kartenserver.
Zulassung von geothermischen Anlagen
Geothermische Anlagen haben einen Einfluss auf die Grundwassertemperatur und müssen in Hinblick auf den Grundwasserschutz geprüft werden. Dies erfordert ein Zulassungs- oder Genehmigungsverfahren durch die Untere Wasserbehörde. Dazu ist vorab das geothermische Vorhaben über die sogenannte Online-Bohranzeige anzuzeigen.
Mit dem Absenden dieser Anzeige an das LBEG erhält der Antragsteller ein druckfähiges Dokument, welches unterschrieben zusammen mit weiteren erforderlichen Unterlagen bei der Unteren Wasserbehörde eingereicht wird. Nähere Auskünfte erteilen die MitarbeiterInnen der Unteren Wasserbehörde.