Sie ziehen um und brauchen eine besondere Parkgenehmigung? Sie wollen mit Ihrem Auto die Fußgängerzone befahren und brauchen eine Erlaubnis? Oder Sie haben irgendetwas anderes vor, dass eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung von der Straßenverkehrsordnung benötigt? Dann sind Sie hier richtig. Auch die Art der Verkehrssicherung bei Baustellen im öffentlichen Straßenverkehr und die Genehmigung von Großraum- und Schwerlasttransporten wird hier geregelt.
Ein Beispiel: Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Aufgrabungen im Straßenraum, Arbeiten im Seitenraum) müssen gesichert werden. In der Regel müssen für die Dauer der Arbeiten auch zusätzliche Verkehrszeichen aufgestellt werden, da durch die Baustelle zumeist Verkehrsflächen ganz oder teilweise dem Straßenverkehr entzogen werden.