Die von Zerstörungen duch die beiden Weltkriege weitgehend verschont gebliebene Altstadt Hamelns zeigt bis heute ein in weiten Teilen geschlossenes und in seiner Maßstäblichkeit einheitliches und harmonisches Bild. Und dennoch weist sie aufgrund ihrer komplexen historischen und bauhistorischen Entwicklung unterschiedliche Strukturen in den einzelnen Stadtquartieren und Straßenzügen auf. Wesentlich prägend sind zudem die zahlreichen Baudenkmale aus unterschiedlichen Epochen.
Wie schon zu Zeiten der Altstadtsanierung geht es auch heute darum, dieses Gesamtbild einerseits zu wahren, andererseits soll eine behutsame Erneuerung der Altstadt und damit verbunden die Anpassung an die heutigen Anforderungen an das Wohn- und Arbeitsumfeld ermöglicht werden.
Mit diesen Zielen vor Augen hat der Rat der Stadt 2004 die örtliche Bauvorschrift über Gestaltung (Gestaltungssatzung) beschlossen. Sie trifft entsprechend der schützenswerten Strukturen in den unterschiedlichen Altstadtquartieren - Sonderbereichen - ebenso gezielte wie maßvolle Regelungen zu charakteristischen Merkmalen wie Breite und Höhe der Gebäude sowie zur Fassaden- und Dachgestaltung.
Ergänzt wird die Gestaltungssatzung durch eine Satzung zur Gestaltung von Werbeanlagen und eine Erhaltungssatzung, die (von wenigen Ausnahmen abgesehen) festlegt, dass Rückbau, Änderung, Nutzungsänderung und Errichtung baulicher Anlagen in der Altstadt genehmigt werden müssen.
2015 ist eine weitere Satzung vom Stadtrat verabschiedet worden. Diese befasst sich mit dem Nachweis von notwendigen Einstellplätzen gemäß der Niedersächsischen Bauordnung. Mit dem Ziel, das Verkehrsaufkommen in der Altstadt grundsätzlich zu reduzieren bzw. auf vorhandene Parkeinrichtungen zu lenken, kann bei baulichen Erweiterungen und Umnutzungen auf den Nachweis eines hiermit verbundenen Mehrbedarfs an Stellplätzen verzichtet werden.
Mit einer Ergänzung bestehender Bebauungspläne in der Altstadt (Sammeländerung) , die 2016 vom Rat beschlossen wurde, sind zudem in weiten Teilen der Altstadt Vergnügungsstätten, wie Spielhallen und Wettbüros, ausgeschlossen, da sie potentiell negative städtebauliche Auswirkungen nach sich ziehen. Wo dieser Ausschluss greift, ist in einer Übersichtskarte dargestellt, die Gründe, die für den Ausschluss sprechen, finden sie in der Begründung.
Neben diesen städtebaulichen Satzungen besteht auch eine Gestaltungsrichtlinie für Warenauslagen und Außengastronomie (Sondernutzungen) in der Hauptfußgängerzone (Oster- und Bäckerstraße, Pferdemarkt, Am Markt, ein Abschnitt der Emmernstraße).
Ebenfalls 2015 wurde die Altstadt in das Städtebauförderprogramm "Städtebaulicher Denkmalschutz" aufgenommen.
Folgende Satzungen und Richtlinien befassen sich mit der Altstadt:
Städtebauliche Satzungen
- Örtliche Bauvorschrift zur Gestaltung von Gebäuden in der Altstadt der Stadt Hameln (Gestaltungssatzung)
- Örtliche Bauvorschrift über Werbeanlagen und Warenautomaten in der Altstadt von Hameln (Werbesatzung)
- Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart des Gebietes (Erhaltungssatzung)
- Örtliche Bauvorschrift (Stellplatzsatzung) zur Einschränkung der Einstellplatzverpflichtung in der Altstadt von Hameln
- Satzung Sanierungsgebiet Altstadt
- Geltungsbereich Sanierungsgebiet Altstadt
Sondernutzungen in der Fußgängerzone