Aktuelle naturschutzrechtliche Verfahren bei der Stadt Hameln

Teilaufhebung des Landschaftsschutzgebietes „Süntel“ (LSG-HM-S 6) in der Stadt Hameln

Die Stadt Hameln beabsichtigt einen Teil des Landschaftsschutzgebietes „Süntel“ (LSG-HM-6) aufzuheben. Der Bereich der geplanten Teilaufhebung umfasst eine Fläche von circa 3,1 ha auf dem Flurstück 17/8, Flur 3, Gemarkung Welliehausen.

Um den an dieser Stelle seit Jahren bestehenden Brennholzbetrieb planungsrechtlich abzusichern, soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Aus diesem Grund ist die Löschung des Landschaftsschutzgebietes durch die Untere Naturschutzbehörde für diesen Teilbereich erforderlich.

Die Unterlagen zum Verfahren können hier eingesehen werden:

Verordnungsentwurf

Übersichtskarte

Detailkarte

Begründung

Ortsübliche Bekanntmachung für die öffentliche Auslegung