Abwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Schmutzwasser. Zum Abwasser zählt außerdem das im bebauten und befestigten Bereich abfließende Niederschlagswasser.
Für die Grundstücksentwässerung im Stadtgebiet von Hameln sind zunächst die Abwasserbetriebe Weserbergland zuständig. Die Aufgaben umfassen sowohl die zentrale als auch die dezentrale Abwasserentsorgung. Die zentrale Abwasserentsorgung erfolgt durch die Ableitung in die öffentliche Kanalisation. Die dezentrale Abwasserentsorgung wird mit Hilfe von Kleinkläranlagen, Sammelgruben/behältern oder Direkteinleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer betrieben.
Für die Beratung bei der Planung und Neugestaltung von Entwässerungsanlagen, Beratung während der Bauphase, Abnahme der Entwässerungsanlagen sowie für die Genehmigung der Entwässerungsanlagen wenden Sie sich bitten an die Abwasserbetriebe Weserbergland. Diese erteilen Ihnen die gegebenenfalls notwendige Entwässerungsgenehmigung.
Darüber hinaus bedürfen Direkteinleitungen von Abwasser in ein Gewässer und die Einleitung von gewerblichem Abwasser in die öffentliche Kanalisation, welches unter die Abwasserverordnung fällt, einer Erlaubnis oder Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde.