Ein Führungszeugnis ist eine Urkunde, die Auskunft darüber gibt, ob eine Person vorbestraft ist oder nicht. Wenn Sie einen neuen Job beginnen, fordert Ihr neuer Arbeitgeber Sie eventuell auf, ein Führungszeugnis vorzulegen.
Das Zeugnis stellt ausschließlich das Bundesamt für Justiz in Bonn für Personen ab dem 14. Lebensjahr aus. Den Antrag auf ein Führungszeugnis können Sie bei uns stellen, wenn Sie in Hameln mit einer Wohnung gemeldet sind. Wir füllen Ihren Antrag aus, wenn Sie persönlich bei uns vorbeikommen.
Da es sich um ein "höchstpersönliches Rechtsgeschäft" handelt, können Sie sich leider nicht vertreten lassen. Eine Ausnahme stellen allerdings Eltern dar: Sie können für ihre minderjährigen Kinder einen Antrag stellen.
Sie können Ihr Führungszeugnis auch online beantragen, sofern Sie einen elektronischen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel besitzen.