Wählen vor dem Stichtag

Nicht immer schafft man es, an dem festgelegten Termin auch wirklich zur Wahl zu gehen. Private Termine oder auch Sonntagsdienste verhindern oft, dass man persönlich im Wahllokal erscheint. Daher können alle Wahlberechtigten auch die Briefwahl beantragen.

Das Beantragen ist ganz einfach: Wählerinnen und Wähler können die Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens ausfüllen – Familienname, Vornamen, Geburtstag, Anschrift und Unterschrift nicht vergessen – und zurückschicken.

Sie haben die Möglichkeit, vor dem Wahltag die Briefwahl online zu beantragen.

Das Hamelner Wählerverzeichnis wurde fristgerecht am Wochenende des 11. Januar/12. Januar aufgestellt, die Daten wurden bereits an eine Druckerei übergeben. Die Stadt Hameln geht davon aus, dass die Wahlbenachrichtigungen im Laufe der Woche ab dem 13. Januar den Wahlberechtigten zugestellt werden. Bis spätestens 2. Februar muss diese Benachrichtigung in Ihrem Briefkasten sein. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann sich im Wahlbüro erkundigen und klären, ob er in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurde.

Sie können die Briefwahl online unter folgendem Link beantragen:

Briefwahl online zu beantragen

Oder Sie füllen die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtungs-Karte aus und senden diese an die zuständige Stelle zurück. 

Die Aushändigung oder der Versand der Briefwahlunterlagen ist erst möglich, wenn der Stadt die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden.

Dies betrifft insbesondere die Stimmzettel, die vom Landkreis Hameln-Pyrmont kommen. Die Stimmzettel können erst dann gedruckt werden, wenn die Kreiswahlvorschläge rechtssicher festgestellt wurden. Aufgrund der zur Bundestagswahl verkürzten Termine und Fristen geht die Stadt Hameln davon aus, dass die Briefwahlunterlagen erst ab Anfang Februar versandt werden können. Auslandspost erhält dabei absoluten Vorrang.

 

Bitte melden Sie sich im Wahlbüro unter

Bürgeramt – Wahlbüro

Rathausplatz 1

31785 Hameln

wahlen@hameln.de

Telefon: 05151/202-1646

Wer Briefwahlunterlagen persönlich abholen möchte, hat dazu ab dem 10. Februar Gelegenheit: An diesem Tag öffnet das Briefwahl-Büro in der Cafeteria des Rathauses.

Öffnungszeiten: montags und dienstags von 8 bis 15 Uhr, mittwochs von 8 bis 13 Uhr, donnerstags von 8 bis 17.30 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr.

Letzte Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen und im Rathaus abzuholen, ist am 21. Februar um 15 Uhr.

Ihre Briefwahl muss bis spätestens Sonntag, 23. Februar, um 18 Uhr beim Landkreis Hameln-Pyrmont eingehen. Der Landkreis führt die Briefwahl durch und ist somit der Adressat der Wahlbriefe - nicht die Stadt Hameln.

Ein rechtzeitiger Eingang kann nur gewährleistet werden, wenn die Wahlbriefe direkt an den Landkreis Hameln-Pyrmont adressiert und spätestens am Donnerstag vor dem Wahlsonntag (20. Februar) bei der Post aufgegeben werden. Selbstverständlich können Wahlbriefe auch am Wahlsonntag noch direkt beim Landkreis Hameln-Pyrmont abgegeben werden.

Achtung! Für Wahlbriefe, die bei der Stadt Hameln oder einer anderen Behörde abgegeben werden, kann keine Garantie übernommen werden, dass sie rechtzeitig bis 18 Uhr beim Landkreis eingehen.

Nein, das geht leider nicht. Briefwählerinnen und Briefwähler sind im Wählerverzeichnis des zuständigen Wahllokals gesperrt. So soll Betrug vermieden werden. Wer seine Unterlagen noch einreichen möchte, kann bis zum Wahltag beim Landkreis Hameln-Pyrmont an der Süntelstraße tun.

 

Der Wahlbrief per Post ist innerhalb Deutschlands portofrei. Aus dem Ausland versendete Briefe müssen allerdings entsprechend frankiert werden. Die Kosten trägt der Absender selbst.