Festsetzungsverfahren Wasserschutzgebiet Halvestorf
Die Stadtwerke Hameln Weserbergland GmbH hat bei der Stadt Hameln die Festsetzung des Wasserschutzgebietes Halvestorf beantragt.
Zur Sicherstellung der öffentlichen Trinkwasserversorgung betreibt die Stadtwerke Hameln Weserbergland GmbH unter anderen auch den Förderbrunnen Halvestorf. Das Wasserwerk Halvestorf versorgt die Hamelner Ortschaften Halvestorf, Haverbeck, Bannensiek, Weidehohl und Hope. Außerdem wird der Ortsteil Herkendorf des Flecken Aerzen versorgt.
Für das Wassergewinnungsgebiet (WGG) Halvestorf wurde bisher kein Wasserschutzgebiet ausgewiesen. Um die öffentliche Wasserversorgung vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen, wurde die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes nach § 51 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Erlass einer Schutzgebietsverordnung nach § 52 WHG beantragt.
Vor Erlass der Wasserschutzgebietsverordnung ist gem. § 91 Abs. 1 Niedersächsische Wassergesetz (NWG) ein Anhörungsverfahren durchzuführen. Die entsprechenden Unterlagen können Sie hier einsehen:
- Bekanntmachung zur Auslegung der Unterlagen
- Antragsunterlagen einschließlich des Entwurfs der Wasserschutzgebietsverordnung