Aktuelle wasserrechtliche Verfahren bei der Stadt Hameln

Festsetzungsverfahren Wasserschutzgebiet Halvestorf

Die Stadtwerke Hameln Weserbergland GmbH hat bei der Stadt Hameln die Festsetzung des Wasserschutzgebietes Halvestorf beantragt.

Zur Sicherstellung der öffentlichen Trinkwasserversorgung betreibt die Stadtwerke Hameln Weserbergland GmbH unter anderen auch den Förderbrunnen Halvestorf. Das Wasserwerk Halvestorf versorgt die Hamelner Ortschaften Halvestorf, Haverbeck, Bannensiek, Weidehohl und Hope. Außerdem wird der Ortsteil Herkendorf des Flecken Aerzen versorgt.

Für das Wassergewinnungsgebiet (WGG) Halvestorf wurde bisher kein Wasserschutzgebiet ausgewiesen. Um die öffentliche Wasserversorgung vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen, wurde die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes nach § 51 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Erlass einer Schutzgebietsverordnung nach § 52 WHG beantragt.

Vor Erlass der Wasserschutzgebietsverordnung ist gem. § 91 Abs. 1 Niedersächsische Wassergesetz (NWG) ein Anhörungsverfahren durchzuführen. Die entsprechenden Unterlagen können Sie hier einsehen:

 


Aktueller Hinweis der Unteren Wasserbehörde

Neue Regelungen für Heizölanlagen

Für Gebäude, die mit einer Heizölverbraucheranlage ausgestattet sind, gelten neue bundesweite Regelungen

Die Untere Wasserbehörde der Stadt Hameln macht darauf aufmerksam, dass alle Heizölverbraucheranlagen, die in Überschwemmungsgebieten liegen, hochwassersicher gemacht werden müssen. Entsprechende Sicherungsmaßnahmen sind durch einen Fachbetrieb auszuführen und sollten bis zum 5. Januar 2023 abgeschlossen sein. Ob sich das eigene Gebäude in einem Überschwemmungsgebiet befindet, kann auf der Homepage der Stadt Hameln unter "Hochwasserschutz" überprüft werden. Weitere Informationen liefert auch dieser Flyer zum Thema "Heizöltank und Hochwasser"