Folgende Genehmigungsverfahren sind derzeit bei der Unteren Immissionsschutzbehörde der Stadt Hameln in Bearbeitung:
Windenergieanlage Abwasserbetriebe Weserbergland AöR:
Die Abwasserbetriebe Weserbergland AöR beantragten gemäß § 4 i.V.m. § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) die Errichtung und den Betrieb einer 1-MW-Anlage des Typs EWT DW 61 mit einer Nabenhöhe von 69 m, einem Rotordurchmesser von 61 m und somit einer Gesamthöhe von 101 m in der Gemarkung Hameln. Der Antrag ging am 21. Dezember 2024 bei der Stadt Hameln ein.
Es handelt sich gemäß Nr. 1.6.2V des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) um ein Förmliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung.