Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, erhalten im Bürgeramt einen Untersuchungsberechtigungsschein. Die Arztwahl steht Ihnen frei. Gebühren fallen für den Untersuchungsberechtigungsschein nicht an. Die Antragstellung erfolgt durch die Eltern oder ab dem 16. Lebensjahr persönlich.
Bitte bringen Sie mit:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass