Mit der Gewährung von Wohngeld soll Haushalten mit niedrigem Einkommen ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich ermöglicht und auf Dauer abgesichert werden. Wohngeld wird auf Antrag als Mietzuschuss für eine Mietwohnung oder als Lastenzuschuss für eine Eigentumswohnung beziehungsweise ein Eigenheim gewährt.
Wohngeld ist eine Sozialleistung, deren Höhe abhängig ist von:
- der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
- der Höhe des Gesamteinkommens
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Wichtige Ausnahme:
Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (ALG II), dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit), bei denen die Kosten der Unterkunft übernommen werden, sind vom Wohngeld ausgeschlossen.
Für die Bearbeitung werden mindestens folgende Unterlagen benötigt:
Für einen Mietzuschuss:
- Antrag (amtliches Formular)
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung (amtliches Formular)
- Nachweise über das zu erwartende Einkommen
Für einen Lastenzuschuss:
- Antrag (amtliches Formular)
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Grundbuchauszug)
- Nachweis über die Größe des Wohnraumes
- Nachweis über die Belastung durch aufgenommene Kredite
- Nachweise über mögliche weitere Belastungen (Grundsteuer, Verwaltungskosten, Erbbauzinsen)
- Nachweise über das zu erwartende Einkommen
Für weitere Auskünfte sowie eine persönliche Beratung stehen folgende Mitarbeiter der Wohngeldstelle gern zur Verfügung: