Immaterielle Kulturerben: Das sind Bräuche, Darstellungen, Ausdrucksformen und Fertigkeiten, die auf menschlichem Wissen und Können basieren. Sie gilt es zu bewahren und zu schützen. Nur so werden sie weitere Jahrhunderte überdauern können ...
Sie sind Ausdruck von Kreativität und Erfindergeist, vermitteln Identität und Kontinuität. Sie werden von Generation zu Generation weitergegeben und fortwährend neu gestaltet. Zu den Ausdrucksformen gehören etwa Tanz, Theater, Musik und mündliche Überlieferungen wie auch Bräuche, Feste und Handwerkskünste.
Damit dieses traditionelle Wissen und Können bestehen bleibt, hat die UNESCO 2003 das Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes verabschiedet. Mehr als 150 Staaten sind inzwischen der völkerrechtlich verbindlichen Konvention beigetreten.
In Deutschland ist das UNESCO-Übereinkommen 2013 in Kraft getreten. Schrittweise wird eine Liste des hierzulande gepflegten immateriellen Kulturerbes erstellt. Dieses bundesweite Verzeichnis soll von Jahr zu Jahr wachsen und langfristig die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in und aus Deutschland sichtbar machen.