Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: http://www.hameln.de

Die Internetseite ist nur in Teilen barrierefrei. Eine Verbesserung wird kontinuierlich erfolgen.

Der Webauftritt der Stadt Hameln wird an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. Dennoch ist die Seite nur in gewissen Teilen barrierefrei. An einer Verbesserung wird kontinuierlich gearbeitet.

Nicht barrierefrei sind auch Inhalte von Sozialen Medien, die auf unserer Seite eingestellt sind. Dazu gehören Filme von der Plattform YouTube. Für diese Seiten sind wir nicht verantwortlich. Die inhaltliche Gestaltung dieser Filme ist jedoch soweit möglich barrierefrei.

Auf hameln.de wird die Assistenzsoftware „Eyeable“ angeboten. Diese bietet unter anderem die Möglichkeit, individuelle Designanpassungen vorzunehmen, eine Vorlesefunktion zu aktivieren, Schriftgrößen zu verändern, Bilder auszublenden und vieles mehr. Aktiviert wird sie über das „Barrierefreiheit-Icon“ am rechten Bildschirmrand von hameln.de

Nicht barrierefreie Inhalte:

  • Die Dateien in verschiedenen Formaten wie PDF, XLS(X), DOC(X), PPT(X) sind kaum auf Barrierefreiheit geprüft. Wir gehen daher davon aus, dass diese nicht barrierefrei sind
  • Video-Dateien enthalten keine Audiodeskriptionen oder Untertitel
  • Es sind zahlreiche Bilddateien vorhanden, bei denen kein Alternativtext angezeigt wird
  • Durch das Corporate Design (CD) sind einige Farben des Webauftritts vorgegeben. Diese entsprechen nicht immer der optimalen Kontrastdarstellung. Mittels der auf hameln.de angebotenen Assistenzsoftware „Eyeable“ lassen sich aber Kontrast- und Farbeinstellungen individuell anpassen.
  • Leichte Sprache: Es gibt keine Inhalte in Leichter Sprache. Inhalte in Leichter Sprache sind in Planung. Wir bemühen uns, Texte grundsätzlich einfach und leserfreundlich zu halten, können Fachbegriffe jedoch nicht immer vermeiden
  • Auf den Inhaltsseiten werden teilweise Abkürzungen verwendet, die von Screenreadern nicht als solche erkannt werden
  • Buchungsmöglichkeiten von Unterkünften und/oder Veranstaltungen sind nicht vollumfänglich barrierefrei
  • Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von www.hameln.de können auf nicht barrierefreie Inhalte führen
  • Bei einer Verringerung der Browserbreite sind unter Umständen nicht mehr alle Funktionen gut zu erkennen
  • Bei einem Zoom per Browser sind unter Umständen nicht mehr alle Funktionen gut zu erkennen
  • Inhalte und Funktionen der Seite sind nur schwer tastaturzugänglich
  • Nicht alle Links (zu Dokumenten oder Seiten) sind eindeutig als solche bezeichnet
  • Die Hauptsprache der Webseiten ist im Quelltext nicht angegeben. Dadurch kann insbesondere bei der Nutzung einer Screenreader-Software der Informationsabruf erschwert werden
  • Die Breadcrumb ist nicht immer schlüssig oder vorhanden
  • Das Ratsinformationssystem ist nicht barrierefrei

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12.06.2024 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen: pressestelle@hameln.de 

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

Zeitpunkt der Veröffentlichung der Website oder der mobilen Anwendung: Mai 2017