Die Geburt des Kindes ist für die Eltern immer ein herausragendes Ereignis. Damit Sie nach der Geburt schnellstmöglich Geburtsurkunden und Bescheinigungen für Ihr Kind erhalten können, möchten wir Ihnen im Vorfeld einige Hinweise geben.
Denn: Finanzielle Leistungen wie zum Beispiel Mutterschaftshilfe, Kindergeld und Elterngeld werden nur gegen Vorlage einer Geburtsurkunde oder einer entsprechenden Bescheinigung ausgezahlt. Sofern Ihr Kind in Hameln geboren wird, ist das Standesamt Hameln für die Beurkundung der Geburt zuständig. Bitte lesen Sie sich die folgenden Punkte gut durch. Beachten Sie, dass die Aufzählung nur eine allgemeine Übersicht ist. In Einzelfällen kann es sein, dass Sie noch weitere Unterlagen einreichen müssen.