Mit Beginn einer gewerblichen Tätigkeit beginnt auch die Anzeigepflicht eines Gewerbes. Ein Gewerbe ist jede nicht sozial unwertige, selbstständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit.
Nicht als Gewerbe zählen allerdings:
- sozial unwertige Tätigkeiten wie zum Beispiel Hellsehen
- Urproduktion wie zum Beispiel Land- und Forstwirtschaft
- freie Berufe wie zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater
- die Verwaltung eigenen Vermögens
Über die Gewerbeanzeige werden Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften und das Gewerbeaufsichtsamt informiert.
Welche Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt?
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis und gegebenenfalls Ihren Aufenthaltstitel mit.
Wie viel kostet das?
Die Gewerbeanmeldung sowie die Um- und Abmeldung eines Gewerbes kosten jeweils 36,50 Euro.