Das Bundesmeldegesetz räumt die Möglichkeit ein, folgenden Datenübermittlungen ohne Angabe von Gründen zu widersprechen:
- an Adressbuchverlage
- an Parteien und Wählergruppen und sonstiger Träger von Wahlvorschlägen in Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und mit Abstimmungen (Volksbegehren und Volksentscheid)
- an Presse und Rundfunk sowie an Mandatsträger über Alters- und Ehejubiläen
- an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften (Kirchen) über Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören
- an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Von dem Widerspruchsrecht/ der Übermittlungssperre kann bei der Anmeldung oder zu einem späteren Zeitpunkt Gebrauch gemacht werden. Dazu können Sie einen von der Meldebehörde bereitgehaltenen Vordruck verwenden. Sollte für eine oder mehrere Personen eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen bestehen, so hat die Meldebehörde nach Vorlage von Tatsachen eine Auskunftssperre ins Melderegister einzutragen. Zur Beantragung in diesem akuten Fall sprechen Sie uns bitte direkt an.
Bitte bringen Sie mit:
- Personalausweis, Reisepass oder ausländischen Pass
Übermittlungssperre online beantragen:
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, die Übermittlungssperre online zu beantragen.