Grundwasser ist unterirdisches Wasser, das die Hohlräume der Erdrinde ausfüllt. Es bewegt sich sehr langsam und entsteht im Wesentlichen durch langsame Versickerung von Regen durch den Boden. Grundwasser hat vielfältige ökologische Funktionen. Es dient den Pflanzen zur Wasserversorgung. In Trockenzeiten fungiert es als Ausgleichspeicher, um Bäche und Flüsse zu speisen.
Durch die Bodenpassage wird das Grundwasser sehr gut gereinigt und dient dem Menschen als Trink- und Brauchwasser. In Deutschland ist die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser überwiegend durch Grundwasserentnahmen sichergestellt. Umso wichtiger ist der Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen und vor einer überzogenen Entnahme, die durch Niederschlagsversickerung nicht wieder ausgeglichen werden kann. In der EU-Wasserrahmenrichtlinie wird der gute chemische und mengenmäßige Zustand des Grundwassers gefordert.
In der EU-Wasserrahmenrichtlinie wird der gute chemische und mengenmäßige Zustand des Grundwassers gefordert. Im Hamelner Stadtgebiet hat das Grundwasser den guten chemischen Zustand überwiegend erreicht (ausgenommen punktuelle Nitratbelastungen durch die Landwirtschaft). Hier muss – vor allem mit Blick auf den Klimawandel – der gute mengenmäßige Zustand überwacht werden. Einen wesentlichen Beitrag leisten hier die ortsnahe Versickerung des Niederschlagswassers und die Reduzierung der Grundwasserentnahmen, zum Beispiel für Produktionsprozesse, zur Kühlung oder zur Bewässerung.
Einleitungen in oder Entnahmen aus dem Grundwasser bedürfen, bis auf wenige Tatbestände, einer Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde. Dies gilt unter anderem auch für die Grundwasserhaltung bei Baumaßnahmen. Grundwasserentnahmen für die Gartenbewässerung sind dagegen in der Regel erlaubnisfrei, müssen jedoch bei der Unteren Wasserbehörde angezeigt werden.