Wussten Sie, dass die Stadt Hameln – ergänzend zur staatlichen Wohnraumförderung – finanzielle Unterstützung bietet, wenn Sie sich Ihre eigenen vier Wände schaffen wollen? Gefördert werden dabei der Neubau bzw. der Erstbezug eines Eigenheims. Aber auch der Kauf und Erwerb in Zusammenhang mit der anschließenden Modernisierung sowie Ausbau oder Umbau, Erweiterung oder Modernisierung von selbstgenutztem Wohnraum im Gebiet der Stadt Hameln. Die Fördermittel werden als Baudarlehen oder als Zuschuss gewährt.
Wer darf einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind:
- Haushalte mit zwei oder mehr Kindern, wenn ein Kind noch nicht 15 Jahre alt ist.
- Haushalte mit Menschen mit Behinderungen, für die ein besonderer baulicher Aufwand erforderlich ist (z.B. Gehbehinderte, Rollstuhlbenutzer, Blinde und hochgradig Sehbehinderte).
- Personen, die pflegebedürftig sind (mind. Pflegegrad 2).
- Haushalte mit mind. einer Person über 60 Jahre, um altersgerechten Wohnraum zu schaffen.
Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel nach dieser Förderrichtlinie besteht nicht.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Bspw. erhält ein Haushalt mit 2 Kindern, wenn ein Kind noch nicht 15 Jahre alt ist, für den Neubau einschl. Erstbezug ein Darlehen in Höhe von 15.000 Euro. Für jedes weitere Kind unter 15 Jahren erhöht sich der Förderbetrag um jeweils 2.500 Euro.
Einen Zuschuss können bspw. Haushalte mit Personen ab 60 Jahren für den altersgerechten Umbau bis max. 2.500 Euro erhalten.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Zunächst gelten die jeweils gültigen Fördervoraussetzungen des Landes Niedersachsen (www.nbank.de/Privatpersonen/Wohnraum). Ihr Gesamteinkommen muss innerhalb der Einkommensgrenze des § 3 des Niedersächsischen Wohnraumfördergesetzes (NWoFG) liegen, erhöht um 20% (erhöhte Einkommensgrenze). Zudem darf mit der geplanten Bau-maßnahme noch nicht begonnen worden sein. Im Falle des Erwerbs von Wohnraum darf der Kaufvertrag noch nicht beurkundet sein.
Mit den Bauarbeiten muss innerhalb eines Jahres nach der Darlehenszusage begonnen werden. Die Eigenleistung soll mind. 15% der Gesamtkosten betragen. Der Antragsteller und die zu seinem Haushalt rechnenden Personen dürfen über kein anderes Grund- und Wohneigentum verfügen. Die Wohnungsgrößen nach § 4 NWoFG i.V. m. Nr. 36 der Wohnraumförderbestimmungen (WFB) sind einzuhalten und die Belastung muss auf Dauer tragbar sein.
Wie wird gefördert?
Mit zinslosen Baudarlehen oder ggf. als Zuschuss.
Wie sind die Darlehensbedingungen?
Das Baudarlehen wird zinsfrei gewährt. Die Tilgung beträgt 4% jährlich beginnend mit dem Jahr nach der vollständigen Auszahlung. Vom Tag der Auszahlung an ist ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 0,5 % jährlich vom ursprünglichen Darlehensbetrag zu entrichten. Eine angemessene Erhöhung des Verwaltungskostenbeitrages ist frühestens nach 10 Jahren ab Darlehensauszahlung zulässig.
Das Baudarlehen ist durch Bestellung einer Grundschuld und Eintrag ins Grundbuch an rangbereiter Stelle dinglich zu sichern.
Die Auszahlung erfolgt bei Neubau in Höhe von je 50% nach Baubeginn und 50% nach Fertigstellung (Schlussbescheinigung). Bei Kauf/Erwerb in Zusammenhang mit Modernisierung erfolgt die Darlehensauszahlung in Höhe von 80% nach Eigentumseintragung und 20% bei Vorlage des Nachweises über die Beendigung der Modernisierung (Schlussbescheinigung).
Gibt es noch andere Förderungen?
Neben den Fördermitteln der Stiftung Wohnungshilfe der Stadt Hameln besteht auch die Möglichkeit, Fördermittel aus dem Wohnraumförderprogramm des Landes Niedersachsen über die oben rechts genannte Abteilung zu beantragen.