Lärm kann zu einer Belastung werden. Um diese Belastung möglichst gering zu halten, ist die Stadt nach der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 verpflichtet, eine Lärmkartierung vorzulegen. In dieser Kartierung erfolgt die Bewertung und darauf die Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie). Zudem ist die Stadt verpflichtet, einen auf die Kartierung aufbauenden Lärmaktionsplan zu erstellen.
Nach dieser Umgebungslärmrichtlinie hat die Stadt Hameln aufbauend auf die Lärmkartierung der 3. Stufe des Landes Niedersachsens den bestehenden Lärmaktionsplan überprüft und fortgeschrieben.