Wer das neue Jahr mit Raketen begrüßt, braucht dafür natürlich keinerlei Genehmigung – hier darf nach Lust und Laune Glitzerregen in den Himmel geschossen werden. Wer allerdings nach dem 31. Dezember oder 1. Januar ein Feuerwerk plant, muss das bei der Stadt anmelden. Auch für den Verkauf und das Lagern von Pyrotechnik und explosionsfähigen Stoffen gibt es genaue Vorschriften.
Erlaubnis nach Paragraph 27 Sprengstoffgesetz (SprengG)
Eine solche Erlaubnis ist zum Erwerben, Aufbewahren, Verwenden, Vernichten und Verbringen von explosionsgefährlichen Stoffen im privaten Bereich erforderlich. In erster Linie geht es dabei um Treibladungspulver wie:
- Nitrocellulosepulver
- Schwarzpulver
- Böllerpulver
Welche Voraussetzungen brauche ich für die Erteilung der Erlaubnis?
- Vollendung des 21. Lebensjahres
- persönliche und körperliche Eignung
- Zuverlässigkeit
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
- Jäger: gültiger Jagdschein
- Sportschützen: Bestätigung des Schützenvereins über mindestens 6-monatige regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme am Übungsschießen
- Böllerschützen: Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Brauchtumsschützenvereinigung
- Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen.
Zur Teilnahme an diesem Lehrgang ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich. Diese Bescheinigung ist rechtzeitig vor Beginn des Lehrgangs bei der Stadt Hameln zu beantragen, weil die damit verbundene Zuverlässigkeitsüberprüfung circa 6 bis 8 Wochen dauern kann.
Wie lange ist die Erlaubnis gültig?
Die Erlaubnis wird für bis zu 5 Jahre erteilt.