Manchmal ändert sich die Lebenssituation einfach. Ein neuer Job, eine neue Liebe, ein neuer Wohnsitz. Wenn Ihr Entschluss feststeht, dass Sie Hameln verlassen, müssen Sie sich abmelden. Diese Abmeldung wird aber nur nötig, wenn Sie in das Ausland verziehen und der Wohnsitz in Hameln nicht mehr beibehalten werden soll.
Wenn Sie einen Nebenwohnsitz aufgeben wollen, müssen Sie die Meldebehörde benachrichtigen, die für Ihre alleinige Wohnung oder Hauptwohnung zuständig ist. Hierfür ist eine formlose, aber schriftliche Meldung ausreichend.
Den Vordruck "Abmeldung bei der Meldebehörde" erhalten Sie kostenlos bei uns im Bürgeramt. Sie können das Formular zur Abmeldung auch hier herunterladen und ausfüllen. Den unterschriebenen Abmeldeschein können Sie uns auch einfach zusenden, eine bestätigte Durchschrift übersenden wir umgehend an die von Ihnen angegebene Adresse. Abmeldungen sind gebührenfrei.
Denken Sie daran: Bei einem Wegzug aus Hameln müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen in Ihrer neuen Stadt/Gemeinde anmelden.
Wohnungsgeber können uns auch über die Wohnungsgeberbescheinigung mitteilen, wenn Mieterinnen oder Mieter aus Ihren Wohnungen ausziehen.