Einen vorläufigen Personalausweis erhalten Sie, wenn Sie uns darlegen können, dass Sie sofort einen Personalausweis benötigen. Beispielsweise, wenn überraschend eine Reise ansteht, Ihr Personalausweis abgelaufen ist, verloren oder gestohlen wurde und Sie keinen Reisepass besitzen.
Den vorläufigen Personalausweis stellen wir Ihnen sofort aus. Er ist höchstens drei Monate gültig. Alle Deutschen ab 16 Jahren, die in Hameln ihren Hauptwohnsitz haben, können den vorläufigen Personalausweis beantragen. Generell ist ein Antrag auch früher möglich. Dann muss jedoch das Einverständnis der Sorgeberechtigten vorliegen und ein Elternteil/Betreuer muss bei der Antragstellung anwesend sein. Zusammen mit dem vorläufigen Ausweis sollten Sie auch gleich einen "normalen" Personalausweis beantragen.
Bitte bringen Sie mit:
Für den vorläufigen Personalausweis benötigen Sie ein biometrisches Passbild, das Ihr aktuelles Aussehen wiedergibt. Wenn Sie ihn noch haben, bringen Sie bitte auch mit: Ihren alten Personalausweis, auch wenn er ungültig ist. Auch Ihren Reisepass beziehungsweise den Kinderausweis können Sie dafür nutzen. Wenn Sie Ihren Ausweis verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument mit, außerdem Ihr Familienbuch oder Ihre Geburtsurkunde.
Die Gebühr für einen vorläufigen Personalausweis beträgt 10 Euro.