Die Stadt Hameln unterhält in den umliegenden Ortschaften Freizeitheime/Dorfgemeinschaftshäuser, die von den Hamelner Bürgern und Vereinen für private Nutzungen angemietet werden können. Die Räume haben eine Größe von ca. 27 bis 208 Quadratmetern.
Die Freizeitheime/Dorfgemeinschaftshäuser werden tageweise (von 11 Uhr bis 11 Uhr des Folgetages) vermietet. Sie müssen anschließend je nach Einrichtung besenrein oder feucht gewischt zurückgegeben werden. Die Terminvergabe erfolgt durch den/die Ortsbürgermeister/in oder den Ortsvorsteher (Rohrsen). Dort sind auch nähere Informationen zur Beschaffenheit der Räume, der Ausstattung usw. erhältlich.