Auf persönliche oder schriftliche Anfrage stellt Ihnen das Bürgeramt eine Aufenthalts- oder Meldebescheinigung aus.
Bitte beachten Sie, dass einfache und erweiterte Meldebescheinigungen online beantragt werden können (siehe unten).
Wie gehen Sie vor?
Stellen Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person im Bürgeramt mündlich oder schriftlich einen Antrag.
Telefonische Anträge dürfen wir leider nicht bearbeiten. Die Gebühr beträgt 7,50 Euro. Bei schriftlichen Anträgen überweisen Sie die Gebühren bitte vorab unter Angabe des Kassenzeichens 999924 auf folgendes Konto: IBAN DE36 25450110 0000001636, BIC NOLADE21SWB; einen entsprechenden Beleg fügen Sie bitte Ihrem Antrag bei.
Nach Nr. 63 der Allgemeinen Gebührenordnung ist für jede einfache Meldebescheinigung eine Verwaltungsgebühr von 7,50 Euro zu erheben. Diese enthält folgende Daten: Familienname, frühere Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort, derzeitige Anschrift und die letzte Anschrift innerhalb.
Für jede erweiterte Meldebescheinigung ist eine Verwaltungsgebühr von 9 Euro zu erheben. Diese enthält folgende Daten: Familienname, frühere Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften mit Ein- und Auszugsdatum, Familienstand und minderjährige Kinder mit Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift.
Meldebescheinigung online anfordern
Sie können die einfache Meldebescheinigung und auch die erweiterte Meldebescheinigung online anfordern. Bitte beachten Sie, dass beide Anfragen mit Gebühren verbunden sind, die Sie auch direkt über das System bezahlen müssen.
Gebührenfrei sind diese Bescheinigungen, wenn Sie:
- die Bescheinigung dem Versorgungsamt auf dessen Anforderung hin vorlegen müssen
- eine Haushalts- oder Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Kindergeldkasse des Arbeitsamtes benötigen
- eine Meldebescheinigung für Deutsche Rentenzwecke benötigen