Von Montag an, 25. Januar, gilt in ganz Niedersachsen eine aktualisierte Corona-Verordnung. Ab sofort müssen alle Personen ab 16 Jahren beim Einkaufen, beispielsweise in Supermärkten, auf Wochenmärkten, im Getränkemarkt, in Apotheken, Banken oder bei der Post medizinische oder FFP2-Masken tragen.
Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 15 Jahren können weiterhin Masken aus Stoff tragen. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht befreit.
Das Tragen von medizinischen Masken oder FFP2-Masken ist auch im öffentlichen Personennahverkehr (Bus, Bahn, Züge, Taxi, Fähren, in Bahnhöfen und an Bushaltestellen) Pflicht. Ebenso bei der Physio- oder Ergotheraphie oder bei ähnlichen medizinischen Dienstleistungen.
Eine Übersicht, welche Maske an welchem Ort getragen werden muss, stellen wir Ihnen hier zum Download bereit.
Hier finden Sie die altuelle Version der Niedersächsischen Corona-Verordnung zum Nachlesen.