Bei der Stadt Hameln gilt 3G und FFP2-Maskenpflicht

Aufgrund der hohen Infektionszahlen ist der Zutritt zum Rathaus und zu den Einrichtungen der Stadt ab sofort nur noch mit FFP2-Maske möglich. Zusätzlich gilt bereits seit einiger Zeit die 3G-Regelung: Besucherinnen und Besucher müssen geimpft oder genesen sein bzw. einen aktuellen Corona-Test vorlegen können. Darüber hinaus ist ein Ausweisdokument bereitzuhalten.

Von der 3G-Regel sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ausgenommen. Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes kontrollieren direkt im Eingangsbereich des Rathauses. An den anderen Standorten der Verwaltung wird ebenfalls in den Eingangsbereichen kontrolliert.

Die Stadt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich viele Anliegen auch per E-Mail klären ließen. Im Zweifel sei auch ein Telefonat mit der zuständigen Sachbearbeiterin bzw. dem Sachbearbeiter einem persönlichen Termin vorzuziehen.

Bürgeramt bleibt geöffnet

Besucherinnen und Besucher, welche die 3G-Regel erfüllen und nachweisen können, können natürlich weiterhin montags in der Zeit von 8 bis 15 Uhr ohne Termin ins Rathaus kommen, für alle weiteren Wochentage werden ausreichend Termine auch kurzfristig zur Verfügung stehen. Bei Notfällen kann während der regulären Öffnungszeiten des Bürgeramtes (montags zwischen 8 und 15 Uhr, dienstags bis freitags 8 bis 12 Uhr) selbstverständlich auch weiterhin nachgefragt werden, ob eine spontane Sachbearbeitung möglich ist. Hierbei kann es allerdings zu Wartezeiten kommen.

Das Bürgeramt ist aktuell zu folgenden Zeiten geöffnet:

montags zwischen 8 und 15 Uhr: ohne Termin

dienstags bis freitags: mit Termin

jeden 1. Samstag im Monat: mit Termin

Termine für das Bürgeramt vergibt das Callcenter unter der Telefonnummer 05151/202-1400. Dieses ist montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 17.30 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr zu erreichen.

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