Bund und Länder haben am 3. März beschlossen, den Lockdown bis zum 28. März zu verlängern. Daher wird auch der bereits bekannte Corona-Fahrplan der Öffis in die Verlängerung gehen. Noch bis voraussichtlich 29. März gilt bis etwa 16Uhr der Fahrplan für Schultage, danach wird auf ein reduziertes Angebot zurückgefahren, welches sich vom Grundsatz her am Fahrplan für Samstag orientiert.
Trotz stufenweiser Lockerungen ist auch in den nächsten Wochen zunächst mit geringen Fahrgastzahlen zu rechnen. Viele Reisegründe fallen sowohl im beruflichen als auch privaten Bereich noch immer weg. Dies liegt nicht zuletzt auch an der Arbeitsschutzverordnung des Bundes, nach der - zumindest bis zum 15. März - Homeoffice anzustreben ist. Nach einer Umfrage des Marktforschungsinstituts Kantar, welches auch das jährliche ÖPNV-Kundenbarometer durchführt, entfallen durchschnittlich allein aufgrund von Homeoffice rund 15 Prozent der Pendler-Nachfrage im ÖPNV. Dennoch ist es mit dem vorliegenden Fahrplan dem Landkreis Hameln-Pyrmont als verantwortlichem Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gelungen, zwei Ziele miteinander zu verbinden: Trotz teilweise geringer Fahrgastzahlen wird ein ausgewogener Fahrplan bereitgestellt. Gleichzeitig können auch alle möglichen Öffnungs-Szenarien des Schulbetriebs abgedeckt werden.
Die Aussichten für die Zukunft sind jedoch optimistisch: Sofern es die Corona-Situation und die Umsetzung von Lockerungsmaßnahmen zulassen, wird ab dem 29. März wieder der normale Fahrplan gefahren, hier zunächst der Ferienfahrplan bis zum 11. April.
Eine Aktualisierung der Aushangfahrpläne an den über 700 Haltestellen ist bei ständig wechselnden Fahrplänen aus wirtschaftlichen Gründen leider nicht möglich. Die vorhandenen Pläne geben aber eine Orientierung: Die Zeitangaben des Schulfahrplans sind bis ca. 16 Uhr verlässlich. An den dynamischen Fahrgastanzeigern werden grundsätzlich die aktuellen Zeiten angezeigt. Aktuelle Fahrzeiten und Echtzeitinformationen werden auch in der Öffi-App und im Internet angezeigt.
Weiterhin: Mund-Nase-Bedeckung im ÖPNV
In den Bussen der Öffis sowie an den Haltestellen muss weiterhin eine medizinische Maske (OP-Masken oder Mund-Nase-Bedeckungen mit den Standards KN95/N95 oder FFP2) getragen werden. Textile Mund-Nase-Bedeckungen wie Alltagsmasken, Tücher oder Schals sind für Fahrgäste ab vierzehn Jahren nicht mehr ausreichend, ebenso wie Face Shields. Fahrgäste ohne entsprechende medizinische Maske und ohne amtliche Bescheinigung bzw. Attest über deren Befreiung der Tragepflicht müssen von der Beförderung ausgeschlossen werden.