Beirat für Menschen mit Behinderung

Oft sind sie zu leise, um eigene Belange deutlich nach außen vertreten können. Dabei sind Menschen mit Behinderung ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft. Künftig sollen sie sich aktiv einbringen und sich Gehör verschaffen können: über einen „Beirat für Menschen mit Behinderung“. Das Gremium wird am 16. Dezember gewählt – erstmals in der Geschichte Hamelns. Damit möchte die Stadt dazu beitragen, die Rechte von Menschen mit Behinderung zu stärken und Barrieren, ganz gleich ob nun im übertragenen oder wörtlichen Sinne, abzubauen.

Die Stadt setzt sich zum Ziel, die aktive Teilhabe ihrer Einwohnerinnen und Einwohner mit Behinderung am gesellschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Leben zu stärken und zu fördern. Daher soll der Beirat eng mit der Stadt zusammenarbeiten und auch Kontakt zu verschiedenen, in der Behindertenarbeit tätigen Vereinen und Organisationen pflegen. Die Gründung des Beirates geht auf einen Ratsbeschluss aus Herbst 2023 zurück.

Die Mitglieder des Beirates werden die Möglichkeit haben, mit ihren Erfahrungen und ihrem Wissen das politische und gesellschaftliche Leben in Hameln aktiv mitzugestalten. Dafür ist geplant, dass jeweils ein Vertreter oder eine Vertreterin verschiedenen Ausschüssen der Stadt beratend zur Seite stehen wird. Zudem kann der Beirat eigene Fragen, Empfehlungen und Anträge an die Hamelner Politik stellen und sich so für die Hamelner Menschen mit Behinderung stark machen.

Der Beirat für Menschen mit Behinderungen soll aus elf ehrenamtlichen Mitgliedern bestehen, wobei vier dieser elf Mitglieder auf Vorschlag von Behindertenorganisationen vom Rat der Stadt Hameln ernannt werden. Die übrigen sieben Mitglieder werden am Montag, 16. Dezember, um 18 Uhr, im Kultur- und Bildungshaus Regenbogen in einer geheimen Wahl per Stimmzettel gewählt.

Zur Wahl aufstellen lassen können sich Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag 18 Jahre alt sind, in Hameln wohnen und eine amtlich anerkannte Behinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 haben. Wählbar sind auch Eltern von minderjährigen Betroffenen. Am Wahltag werden sich alle Kandidatinnen und Kandidaten vorstellen, ehe dann die eigentliche Wahl erfolgt. Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Wahltag 16 Jahre alt sind, in Hameln wohnen und eine anerkannte Behinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 haben.

Der Beirat wird für die Dauer bis zur nächsten Kommunalwahl im Herbst 2026 gewählt. Wer sich für den Beirat für Menschen mit Behinderung aufstellen lassen möchte, kann seine Bewerbung noch bis zum 25. November an folgende Adresse senden: Wahlvorstand, Beirat für Menschen mit Behinderung, Rathausplatz 1, 31785 Hameln. Es ist ebenfalls möglich, Personen für die Wahl vorzuschlagen. In diesem Fall muss das Einverständnis der Vorgeschlagenen oder des Vorgeschlagenen ebenso eingereicht werden.

Wer weitere Informationen oder eine Beratung zur Bewerbung für den Beirat benötigt, erhält diese am Dienstag, 12. November, zwischen 14 und 16 Uhr im „FiZ“ an der Osterstraße 46. 

zurück zur Übersicht