Ehrenamtliche Jugendleiter von Bettensteuer befreit

Ab dem 1. Januar 2025 sollen Betreiberinnen und Betreiber von Hotels, Gasthöfen, Pensionen, Privatzimmern, Jugendherbergen, Ferienwohnungen, Camping- oder Wohnmobilplätzen oder ähnlichen Beherbergungsbetrieben eine Übernachtungssteuer an die Stadt Hameln zahlen. Über diese sogenannte Bettensteuer wird am Mittwoch, 11. September, der Rat entscheiden.

Auf Anregung des Stadtjugendrings und der Pfadfinder hat die Stadt die Satzung nun vor der Abstimmung noch einmal überarbeitet: Wie der Verwaltungsausschuss am Mittwoch, 28. August, beschloss, werden Veranstaltungen von Trägern gemäß dem Niedersächsischen Jugendförderungsgesetz explizit nicht besteuert. Somit sollen nur nicht mehr nur Lehrerinnen und Lehrer, die Klassenfahrten begleiten, sondern auch ehrenamtliche Jugendleiterinnen und Jugendleiter von der Steuer befreit werden.

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