Wer ab Montag, 13. Dezember, in niedersäsischen Geschäften shoppen möchte, muss geimpft oder nachweislich von Covid-19 genesen sein. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs und Apotheken. Die Stadt Hameln, das Stadtmarketing und die Stadt-Galerie möchten im Rahmen dieser neuen Regel einen einfacheren Zugang zu den Geschäften und Lokalen anbieten - durch kostenlose freiwillige Bändchen.
Dazu werden drei "Bändchenausgabe-Hütten", wie sie vom Weihnachtsmarkt bekannt sind, reaktiviert. Wer also verschiedene Geschäfte in der Innenstadt besuchen möchte und nicht immer wieder aufs Neue seine Nachweise zücken möchte, kann sich unter Vorlage seiner Nachweise vorab ein Bändchen holen. Das Bändchen wird in den Hamelner Geschäften als Nachweis anerkannt. Wichtig: Die Kontrollpflicht liegt weiterhin beim Händler bzw. Gastronomen, das Bändchen soll lediglich den Ablauf vereinfachen.
"Die Situation lässt sich so für alle Beteiligten angenehmer gestalten", erklärt Stadtmanager Dennis Andres. "Natürlich kann sich jeder Kunde direkt im Geschäft verifizieren, gerade beim Besuch mehrerer Geschäfte macht das Bändchen aber Sinn, da es einfach schneller vorgezeigt werden kann. Die Kunden unterstützen damit auch die Einzelhändler, die mit dem erheblichen Kontrollaufwand zu kämpfen haben werden." Das Bändchen gilt zunächst bis 31. Dezember 2021 und kann bis dahin durchgängig getragen werden.
Die drei Bändchenstationen befinden sich in der Innenstadt: Mitte Bäckerstraße Höhe Wendenstraße, vor dem Haupteingang der Stadt-Galerie am Pferdemarkt und in der Osterstraße Ecke Hochzeitshaus. Auf dieser Karte können Sie die Standorte der Bändchenstationen einsehen.
Ab Samstag, 11. Dezember, können Gastronomen voraussichtlich ebenfalls die 2G-Regel (statt 2Gplus) anwenden, wenn Sie nur 70 Prozent ihrer Kapazitäten nutzen – was sicherlich die große Mehrheit nutzen wird. So kann das Bändchen auch hier als vollwertiger Nachweis genutzt werden. Zunächst wird ab Samstag eine Woche getestet, ob die Bändchen überhaupt angenommen werden, dann sind die Ausgabestationen bis zum Ende des Jahres von Montag bis Samstag zwischen 10 und 18 Uhr vorgesehen.
Zum Einsatz kommen die übrigen Bändchen vom Weihnachtsmarkt: Neue bedruckte Bändchen hätten eine zu lange Lieferzeit, unbedruckte Bändchen sind zu leicht zu fälschen und für die Umwelt sowie für den Geldbeutel, ist dies ebenfalls die beste Variante im Vergleich zu einer Neuanschaffung. Um die Sicherheit zu gewährleisten, führt das Ordnungsamt in den Geschäften stichprobenartige Kontrollen durch.
Das Wichtigste im Überblick:
- Die Bändchen sind freiwillig - niemand muss sie tragen. Sie sollen lediglich den Ablauf beim Betreten von Geschäften vereinfachen
- Das Bändchen-System gilt ab Samstag, 11. Dezember
- Die Ausgabe der Bändchen ist zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2021
- Personen, deren Genesenen-Status in der Zeit bis zum 31. Dezember abläuft, können leider kein Bändchen erhalten
- Sobald die Verordnung des Landes vorliegt, wird geklärt, ob Personen, die sich nachweislich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen dürfen, in Verbindung mit einem PCR-Test einen tagesaktuellen Stempel erhalten, gleiches gilt für Kinder und Jugendliche
- Die Bändchen stellen nur eine Option dar, sie sind keine Pflicht; Einzelhändler haben weiterhin die Möglichkeit, Kunden nach individueller Prüfung von Impf- oder Genesenen-Status in ihre Läden zu lassen - natürlich auch ohne Bändchen
- Seitens des beauftragten Sicherheitsdienstes erfolgt eine sorgfältige Prüfung vor Ausgabe der Bändchen
- Das Ordnungsamt wird in den Geschäften stichprobenartig das Vorliegen der Nachweise und Personalien prüfen, unabhängig vom Bändchen
- 2G im Einzelhandel (außer Geschäfte des täglichen Bedarfs) ist eine Vorgabe des Landes Niedersachsen
Die Bändchen-Ausgabe erfolgt vor dem Hintergrund der zu erwartenden Änderung der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen (die noch nicht vorliegt) und ist gegebenenfalls in Feinheiten anzupassen.