In Niedersachsen gilt vom 20. März an eine neue, gelockerte Corona-Verordnung. Es werden erste große und kleine "Öffnungsschritte" unternommen, Kontaktbeschränkungen aufgehoben und Veranstaltungen wieder ermöglicht. Eines ist und bleibt aber weiterhin aktuell und wichtig: Maske tragen und Abstand halten.
Diese Regeln gelten aktuell:
- Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken oder medizinische Maske in Einrichtungen wie Kliniken, Pflegeheimen und Praxen
- Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr mit Bussen und Bahnen
- Testpflicht in Einrichtungen für gefährdete Menschen wie Kliniken und Pflegeheimen sowie in Schulen und Kitas
- Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen
Darüberhinaus gelten in Niedersachsen bis zum 4. April (sogenannte Übergangsfrist) zusätzlich folgende Beschränkungen:
- Die FFP2-Maskenpflicht in Geschäften
- Die Kontaktbeschränkungen für private Zusammenkünfte entfallen ersatzlos
- Fußballspiele und andere Großevents unterliegen keiner Zuschauer-Obergrenze (aber 2G-Regel)
- Für Veranstaltungen unter freiem Himmel entfallen künftig Abstands- und Maskenpflicht
- Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen muss eine FFP2-Maske getragen werden, ab 2.000 Teilnehmenden gelten außerdem Abstandsvorgaben.
- In Kinos, Theatern, Zoos und Freizeitparks gelten in geschlossenen Räumen weiterhin die 3G-Regel und die FFP2-Maskenpflicht bis zum Sitzplatz
- Die 3G-Regel im Nahverkehr entfällt. Während der Fahrt sowie an den Haltestellen müssen die Fahrgäste eine FFP2-Maske tragen
- In der Gastronomie gilt drinnen wie bisher die 3G-Zugangsbeschränkung. Draußen muss lediglich eine FFP2-Maske getragen werden, die am Sitzplatz abgenommen werden kann.
- Für Clubs, Discos und Shisha-Bars gilt weiterhin 2G plus.
- In Hotels und Pensionen gilt weiter die 3G-Regel. Drinnen müssen in öffentlich zugänglichen Bereiche FFP2-Masken getragen werden, außer im Sitzen
- Schüler müssen sich drei Mal pro Wochen testen. Die Maskenpflicht für Grundschüler während des Unterrichts entfällt
- In Kitas wird die Testpflicht für betreute Kinder ab drei Jahren um zwei Wochen verlängert. Sie sieht vor, dass die Kinder oder enge Angehörige drei Tests pro Woche vorlegen müssen
- Beim Friseur muss in Niedersachsen weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden
- Hier finden Sie eine Auflistung aller Testzentren im Hamelner Stadtgebiet
Die neue Niedersächsische Corona-Verordnung und alle geltenden Regelungen sind auf der Seite des Landes Niedersachsen zu finden: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html
Auf unserer Homepage stellen wir Ihnen auch Informationen über die aktuellen Infektionszahlen und mobilen Impftermine zur Verfügung: zu den Corona-Informationen auf hameln.de