Dies sind die aktuellen Corona-Regeln

In Niedersachsen gilt vom 20. März an eine neue, gelockerte Corona-Verordnung. Es werden erste große und kleine "Öffnungsschritte" unternommen, Kontaktbeschränkungen aufgehoben und Veranstaltungen wieder ermöglicht. Eines ist und bleibt aber weiterhin aktuell und wichtig: Maske tragen und Abstand halten.

Diese Regeln gelten aktuell:

  • Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken oder medizinische Maske in Einrichtungen wie Kliniken, Pflegeheimen und Praxen
  • Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr mit Bussen und Bahnen
  • Testpflicht in Einrichtungen für gefährdete Menschen wie Kliniken und Pflegeheimen sowie in Schulen und Kitas
  • Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen

Darüberhinaus gelten in Niedersachsen bis zum 4. April (sogenannte Übergangsfrist) zusätzlich folgende Beschränkungen:

  • Die FFP2-Maskenpflicht in Geschäften
  • Die Kontaktbeschränkungen für private Zusammenkünfte entfallen ersatzlos
  • Fußballspiele und andere Großevents unterliegen keiner Zuschauer-Obergrenze (aber 2G-Regel)
  • Für Veranstaltungen unter freiem Himmel entfallen künftig Abstands- und Maskenpflicht
  • Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen muss eine FFP2-Maske getragen werden, ab 2.000 Teilnehmenden gelten außerdem Abstandsvorgaben.
  • In Kinos, Theatern, Zoos und Freizeitparks gelten in geschlossenen Räumen weiterhin die 3G-Regel und die FFP2-Maskenpflicht bis zum Sitzplatz
  • Die 3G-Regel im Nahverkehr entfällt. Während der Fahrt sowie an den Haltestellen müssen die Fahrgäste eine FFP2-Maske tragen
  • In der Gastronomie gilt drinnen wie bisher die 3G-Zugangsbeschränkung. Draußen muss lediglich eine FFP2-Maske getragen werden, die am Sitzplatz abgenommen werden kann.
  • Für Clubs, Discos und Shisha-Bars gilt weiterhin 2G plus.
  • In Hotels und Pensionen gilt weiter die 3G-Regel. Drinnen müssen in öffentlich zugänglichen Bereiche FFP2-Masken getragen werden, außer im Sitzen
  • Schüler müssen sich drei Mal pro Wochen testen. Die Maskenpflicht für Grundschüler während des Unterrichts entfällt
  • In Kitas wird die Testpflicht für betreute Kinder ab drei Jahren um zwei Wochen verlängert. Sie sieht vor, dass die Kinder oder enge Angehörige drei Tests pro Woche vorlegen müssen
  • Beim Friseur muss in Niedersachsen weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden
  • Hier finden Sie eine Auflistung aller Testzentren im Hamelner Stadtgebiet

Die neue Niedersächsische Corona-Verordnung und alle geltenden Regelungen sind auf der Seite des Landes Niedersachsen zu finden: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html

Auf unserer Homepage stellen wir Ihnen auch Informationen über die aktuellen Infektionszahlen und mobilen Impftermine zur Verfügung: zu den Corona-Informationen auf hameln.de

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