Den Beginn des neuen Jahres bunt und krachend mit Feuerwerk und Knallerei einläuten. Das gab es zum letzten Jahreswechsel nicht und das wird es auch in diesem Jahr nicht geben. Aufgrund der Coronapandemie und zur vorsorglichen Entlastung der Intensivstationen ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern auch 2021 deutschlandweit nicht erlaubt.
Wer noch Restbestände aus Vorjahren haben sollte, darf diese zwar abfeuern, allerdings nur an bestimmten Orten. Wie in den Vorjahren muss in der Altstadt auf Böller und Raketen verzichtet werden – das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Nähe von brandgefährdeten Gebäuden (unter anderem von Fachwerkhäusern) ist gesetzlich verboten, in Hameln ist davon die gesamte Altstadt betroffen. Zu groß ist das Risiko für die vielen historischen Gebäude, die direkt aneinandergrenzen.
Das Verbot gilt für den gesamten Bereich, der von Thiewall, Kastanienwall, Ostertorwall, Münsterwall und der Weser umschlossen wird. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen.