Im Rathaus startet die Briefwahl

Der Countdown läuft: Am 24. September sind die Hamelner zur Wahl des 19. Deutschen Bundestages aufgerufen. Bei der Stadt gehen die Vorbereitungen in die heiße Phase. Die Verwaltung hat bereits Wahlbenachrichtigungskarten verschickt. Bürgerinnen und Bürger, die noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, sollten sich an das Wahlbüro wenden.

Auf der Wahlbenachrichtigungskarte ist angegeben, in welchem Wahllokal die Wahlberechtigten am Wahl-Sonntag ihre Stimme abgeben können. Wer am Wahltag nicht in sein Wahllokal gehen möchte oder kann, hat die Möglichkeit, an der Briefwahl teilzunehmen. Das ist ganz einfach: Wählerinnen und Wähler können die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte vollständig ausfüllen und an die Stadt Hameln zurückschicken. Sollte die Wahlbenachrichtigungskarte verloren gegangen sein, genügt auch ein formloser, aber schriftlicher Antrag oder eine E-Mail. Darin müssen der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und die vollständige Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angegeben werden. Ein telefonischer Antrag ist nicht möglich. 


Eine weitere Alternative bietet diese Internetseite www.hameln.de. Hier ist der <link _blank>Online-Wahlschein direkt hinterlegt. Wer hier alles ausfüllt und den Antrag abschickt, bekommt die Briefwahlunterlagen nach Hause geschickt, kann dort wählen und den Wahlbrief entgeltfrei wieder zurück an das Wahlbüro beim Landkreis Hameln-Pyrmont, Süntelstraße 9, 31785 Hameln (Kreishaus), senden.


Wer seine Briefwahlunterlagen persönlich abholen und gleich vor Ort wählen möchte, hat dazu ab Montag, 28. August, bis einschließlich Freitag, 22. September, in der Cafeteria des Rathauses (Erdgeschoss, im Verbindungstrakt zum Hochhaus) Gelegenheit. Es gelten die üblichen Öffnungszeiten des Rathauses: Montag und Dienstag von 8 bis 15 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8 bis 13 Uhr und  Donnerstag von 8 bis 17.30 Uhr. Das Briefwahl-Büro ist zusätzlich am Samstag, 2. September, von 9 bis 12 Uhr geöffnet.

 
Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik leben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Im Wählerverzeichnis der Stadt Hameln sind automatisch alle Wahlberechtigten aufgenommen, die am Stichtag 13. August 2017 in Hameln gemeldet waren.


Wahlberechtigte, die nach diesem Stichtag nach Hameln gezogen sind, bleiben an ihrem alten Wohnort wahlberechtigt, können aber bis zum 3. September im Wahlbüro der Stadt Hameln die Aufnahme in das Hamelner Wählerverzeichnis beantragen.Wahlberechtigte, die nach dem 24. Juni aus dem Ausland nach Hameln gezogen sind, und Bürgerinnen und Bürger ohne Wohnung müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen; dieser Antrag kann ebenfalls bis zum 3. September gestellt werden.


Alle Wahlberechtigten, die nach dem 13. August innerhalb Hamelns umgezogen sind oder noch umziehen werden, bleiben im Wählerverzeichnis des Wahlbezirks eingetragen, für den sie an diesem Stichtag gemeldet waren; eine Eintragung in das Wählerverzeichnis des neuen Wahlbezirks ist nicht möglich.


Für Fragen steht das Wahlteam unter den Telefonnummern 05151/202-1646 (Kevin Kraft), 05151/202-3010 (Annette Nolte) und 05151/202-1568 (Ines Manzau) zur Verfügung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch unter der Mailadresse wahlen@hameln.de zu erreichen.

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