Jugendschöffen dringend gesucht

Nach wie vor ist die Stadt Hameln auf der Suche nach Freiwilligen, die für die Amtsperiode 2019 bis 2023 das Schöffenamt übernehmen möchten. Als ehrenamtliche Richter ohne eine juristische Ausbildung würden sie an Gerichtsverhandlungen teilnehmen. Insgesamt 132 Schöffen und 156 Jugendschöffen muss die Stadt Hameln demnächst vorschlagen. Knappe zwei Wochen vor Bewerbungsschluss zeigt sich: Speziell bei den Jugendschöffen sind bisher zu wenige Bewerbungen eingegangen.

Daher appelliert die Stadt erneut an alle Hamelnerinnen und Hamelner, sich für das Amt des Jugendschöffen oder auch Schöffen zu melden. Ab 2019 würden Schöffen und Jugendschöffen am Amtsgericht Hameln und am Landgericht Hannover als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung teilnehmen. Gemeinsam mit dem Richter verfolgen sie die Gerichtsverhandlung, hören sich Anklage und Verteidigung an, um später nach gemeinsamer Absprache das Urteil zu fällen. Dabei hat die Stimme der Schöffen ein erhebliches Gewicht. Denn gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Beide Schöffen könnten demnach gemeinsam den Richter überstimmen. Das Schöffenamt ist also ein Amt, das viel Verantwortung mit sich bringt.

Noch bis zum Freitag, 23. März, können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger bei der Stadt Hameln bewerben. Wer das Ehrenamt des Jugendschöffen ausführen möchte, sollten speziell in der Jugenderziehung oder Jugendarbeit über besondere Erfahrung verfügen. Zudem sollten die Bewerberinnen und Bewerber deutsche Staatsangehörige sein, die deutsche Sprache sehr gut beherrschen und am 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Weitere Bewerbungsvoraussetzungen und einen Bewerbungsvordruck finden Sie online unter <link http: www.hameln.de schoeffenwahl2018>www.hameln.de/schoeffenwahl2018.

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