Silvesterfeuerwerk ist in der Altstadt tabu

Auch wenn Raketen und Böller in diesem Jahr, anders als zum letzten Jahreswechsel, wieder erlaubt sind, bleibt eines gleich: In der Hamelner Altstadt muss auf Feuerwerk verzichtet werden – das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Nähe von brandgefährdeten Gebäuden (unter anderem von Fachwerkhäusern) ist gesetzlich verboten, in Hameln ist davon die gesamte Altstadt betroffen.

Zu groß ist das Risiko für die vielen historischen Gebäude, die direkt aneinandergrenzen. Hintergrund der Vorschrift: In anderen Städten war es vermehrt zu Bränden infolge fehlgeleiteter Feuerwerkskörper gekommen. Auch für die Hamelner Altstadt besteht nach Einschätzung der Stadt eine erhebliche Brandgefahr. „Wir haben dort zu etwa 50 Prozent Fachwerkbauten“, heißt es aus dem Rathaus. Hinzu komme, dass in der Altstadt ein Haus direkt ans nächste angrenzt. Es sei also immer eine Brandausbreitung zu befürchten.

Die Stadt weist darauf hin, dass auch in den Ortsteilen auf Feuerwerk verzichtet werden muss, wenn Fachwerkhäuser in der Nähe sind. „Hier gilt ebenfalls ein hohes Gefährdungspotenzial“, so die Verwaltung. Auch auf landwirtschaftliche Betriebe sollte Rücksicht genommen werden. Schon in der Vergangenheit war Silvesterfeuerwerk aus Gründen des Lärmschutzes in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Altenheimen untersagt.

Außerdem ist die Feinstaubbelastung enorm, die winzigen Partikel halten sich noch Tage nach dem Feuerwerk in der Luft. Zudem entsteht durch Böller, Raketen und Co. jährlich tonnenweise Müll, dessen Entsorgung und Reinigung die Anwohner und die Straßenreinigung tagelang beschäftigen. Nicht zuletzt stellen Feuerwerkskörper für Rettungssanitäter, Notärzte und die Feuerwehr jedes Jahr aus Neue eine große Belastung dar.

Das Verbot gilt für den gesamten Bereich, der von Thiewall, Kastanienwall, Ostertorwall, Münsterwall und der Weser umschlossen wird. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen.

Die entsprechende Allgemeinverfügung findet Sie im Amtsblatt 12E/2022 unter www.hameln.de/amtsblatt

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