Keine Angst vor Wespen, Hornissen und Co.

Die Wespenzeit hat begonnen und zu ersten besorgten Anrufen bei den Naturschutzbehörden geführt. Die Wespennester, die gerade entstehen und freihängend gut sichtbar sind, konnten aber friedfertigen Wespenarten zugeordnet werden. Oft ist nicht bekannt, dass es mehrere Wespenarten gibt, die sich in ihrem Nestbau und auch ihrem Verhalten sehr unterscheiden.

Die Hamelner Beratergruppe, bestehend aus ehrenamtlichen Helfern und den Mitarbeitern der Naturschutzbehörden der Stadt Hameln und des Landkreises Hameln-Pyrmont, hat sich durch Fortbildungen und die bereits mehrjährigen Beratertätigkeiten die notwendige Sachkunde angeeignet. Sie hilft der Feuerwehr bei der Einhaltung der artenschutzrechtlichen Vorschriften und unterstützt Ratsuchende, die Probleme im Umgang mit Wespen haben.

Die gelbschwarze Färbung von Insekten erzeugt bei uns Respekt und führt mitunter zu unbegründeten Ängsten. Unbestritten gibt es wehrhafte Arten, die mit ihrem Stachel heftige Schmerzen verursachen können. Wenn aber bestimmte Verhaltensregeln eingehalten werden, ist auch mit diesen Insekten ein friedliches Auskommen möglich.

Vor allem die Hornisse als größte Art der heimischen Faltenwespen verteidigt sich nur dann, wenn sie sich angegriffen fühlt. Wer Hornissen nicht stört, insbesondere Erschütterungen des Nestes, ein längeres Verstellen der Flugbahn und ein Berühren der Tiere vermeidet, wird auch nicht gestochen! Außerhalb der Nester angetroffene Tiere weichen Störungen oder einer Bedrohung durch Flucht aus. Hornissen ernähren sich in dieser Zeit nur von Baumsäften oder Blütennektar und sind auf der Suche nach Insekten, die zur Versorgung der Larven im Flug erbeutet werden. Aus diesen Gründen geraten Hornissen nur zufällig auf die Terrasse oder den Balkon.

Aufgrund der fehlenden Informationen über ihre Lebens- und Verhaltensweisen werden die Stechimmen zu Unrecht verfolgt.

Wespen und Hornissen unterliegen den Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes. Nach den allgemeinen Vorschriften ist es verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Zudem dürfen deren Lebensstätten nicht ohne vernünftigen Grund beeinträchtigt oder zerstört werden. Verstöße gegen die Verbote können mit Bußgeldern geahndet werden. Die heimischen Bienenarten, zu denen auch die Hummeln gehören, und speziell die Hornissen sind als besonders geschützte Arten in der Bundesartenschutzverordnung aufgelistet. Bekämpfungen dieser Tiere oder das Zerstören von Hummel- oder Hornissennestern stellen Verstöße gegen die besonderen Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes dar und können sogar strafrechtlich verfolgt werden. Keinesfalls sollte daher eigenmächtig zur Giftspritze gegriffen werden!

Bei Beachtung der folgenden Verhaltensregeln, die für alle nestbauenden Stechimmenarten gelten, ist auch in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Neststandort eine friedliche Koexistenz zwischen Tier und Mensch möglich.

Als wichtigste Regel im Umgang mit Wespen und Hornissen gilt:

  • Ruhe bewahren! 
  • Schnelle und hektische Bewegungen vermeiden
  • Mit einem Sicherheitsabstand von drei bis fünf Meter zu einem Nest, das entweder direkt sichtbar oder indirekt durch ständigen Ein- und Ausflug der Tiere erkennbar ist, können Menschen eine Beunruhigung des Insektenvolkes vermeiden und dem Risiko eines Stiches aus dem Wege gehen
  • Kleinkinder sollten gegebenenfalls durch Absperrungen vom Nest ferngehalten werden
  • Erschütterungen (z. B. durch Rasen mähen) in direkter Nestnähe vermeiden
  • Sehr hilfreich sind die Fliegengitter, mit denen fast alle Hausöffnungen vor einem Einflug von Insekten abgesichert werden können
  • Wespen kehren immer auf demselben Weg zum Nest zurück: Unliebsamen „Zusammenstößen“ geht man deshalb am besten aus dem Weg, indem man Abstand zu den Einflugschneisen hält.

Sollte es trotzdem Probleme im „friedlichem Miteinander“ geben, so hilft die Beratergruppe gern weiter.

Für das Hamelner Stadtgebiet steht Christian Wiemeyer von der Unteren Naturschutzbehörde (Telefon 05151/202-1471) mit den ehrenamtlichen Beratern Dr. Thomas Forche (Telefon 0178/1481958) und Gerd Hoffmann (Telefon 0170/5708488) und für das sonstige Kreisgebiet das Team der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Hameln-Pyrmont unter naturschutz@hameln-pyrmont.de zur Verfügung.

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