Nach dem Beschluss des Landes Niedersachsen die Kindertageseinrichtungen weiterhin bis zum 14. Februar grundsätzlich geschlossen. Neben den Kindertagesstätten ist hiervon auch die Betreuung in den Nachmittagsbetreuungsgruppen der Hamelner Grundschulen betroffen. Allerdings ist eine Notbetreuung eingerichtet.
Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen,
- bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist,
- bei denen ein Unterstützungsbedarf, insbesondere ein Sprachförderbedarf, besteht oder
- die zum kommenden Schuljahr schulpflichtig nach § 64 Abs. 1 Satz 1 NSchG werden.
Zulässig ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen wie etwa für Kinder, deren Betreuung aufgrund einer Entscheidung des Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich ist, sowie bei drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall für mindestens eine Erziehungsberechtigte oder einen Erziehungsberechtigten.
Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht generell nicht. Wo eine anderweitige Betreuung sichergestellt werden kann, sollten Kinder bitte möglichst zu Hause betreut werden.
In der Notbetreuung können in der Regel maximal 50 Prozent der Kinder einer Gruppe betreut werden. Bitte beachten Sie, dass es daher zu Kapazitätsengpässen kommen kann.
Wenn Sie eine Notbetreuung in der Kindertageseinrichtung benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre jeweilige Einrichtung. Dort erhalten Sie sowohl Anmeldeformulare, als auch Vordrucke für Arbeitgeberbescheinigungen.
Weitere Informationen:
Bitte beachten Sie, dass aktuell eine Gesetzesnovellierung des Kinderkrankengeldes durch die Bundesregierung auf den Weg gebracht wurde. Sobald hierzu Informationen vorliegen, werden diese veröffentlicht.
Auf dieser Seite des Niedersächsischen Kultusministeriums finden Sie die aktuellsten Regelungen und weitere Informationen: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/fragen_und_antworten_zum_betrieb_an_kindertageseinrichtungen/fragen-und-antworten-zum-betrieb-an-kindertageseinrichtungen-186238.html
Hier finden Sie Informationen rund um das Thema „Entschädigung bei Verdienstausfall“: https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Entschaedigung-Eltern/entschaedigung-eltern.html
Gem. § 11 der Corona-Verordnung besteht unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin die Möglichkeit der privaten Betreuung in Kleingruppen.
Hier stellen wir Ihnen ein persönliches Schreiben von Oberbürgermeister Claudio Griese zum Download bereit.