Aufgrund der stetig ansteigenden Infektionszahlen liegt der Landkreis Hameln-Pyrmont seit Freitag, 16. April, und damit an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen, über dem Corona-Inzidenzwert von 100. Da sich abzeichnet, dass diese Tendenz anhalten wird, hat der Landkreis Hameln-Pyrmont eine Allgemeinverfügung erlassen, die am Donnerstag, 22. April in Kraft tritt.
Mit dieser Allgemeinverfügung erklärt sich der Landkreis Hameln-Pyrmont zur Hochinzidenzkommune mit der Folge, dass einige der seit 8. März geltenden Lockerungen zurückgenommen werden müssen. Die neuen Regelungen gelten dann ab Donnerstag, 22. April.
Darüber hinaus regelt die Allgemeinverfügung im Landkreis Hameln-Pyrmont ab dem 22. April:
- den Schul- und Kitabetrieb
- die Kinderbetreuung
- die Mund-Nasen-Schutz Pflicht im Kfz
- religiöse Veranstaltungen
- sonstige Versammlungen
Lockerungen können erst dann wieder zugelassen werden, wenn der Landkreis Hameln-Pyrmont einen stabilen Inzidenzwert unter 100 aufweist. Für den Wegfall der Voraussetzungen des Vorliegens einer Hochinzidenzkommune muss an sieben, für die Wiederaufnahme des Betriebs im Bereich der Schulen und Kinderbetreuung an drei, aufeinanderfolgenden Tagen der Inzidenzwert stabil unter 100 liegen.
Per Allgemeinverfügung wird dann bekannt gemacht, ab welchem Tag der Landkreis Hameln-Pyrmont kein Hochinzidenzgebiet mehr ist und wann der Betrieb von Schulen und die Kinderbetreuung wieder zulässig ist.
Anbei bieten wir Ihnen eine Übersicht der alten und neuen Regeln.
Anbei stellen wir Ihnen die vollständige Allgemeinverfügung zum Download bereit.